Hartz IV Neuling mit ganz vielen Fragen!!!

  • Hallo,


    wie oben beschrieben bin ich ein absoluter Neuling mit ganz vielen Fragen.
    Ich hatte in der Wohnung von meinen Freund mit gewohnt und jetzt haben wir uns getrennt und ich bin ausgezogen. Jetzt habe ich im Dezember Hartz IV beantragt und auch einmal bekommen.
    Bin vorrübergend bei meinen Eltern wieder eingezogen und habe jetzt auch eine Wohnung gefunden. 55qm groß und 350 euro warm darf ich die Wohnung nehmen ja oder nein? Weil die ja 5 qm zu groß ist und 5 euro teurer aber ich finde hier keine andere Wohnung.
    Und die haben mir gesagt ich bekomme Erstausstattungsgeld 1400 euro kann ich das nur für bestimmte einrichtungsteile verwenden oder für alles also gibt es da eine bestimmte Liste?

  • Hallo,


    ob du die Wohnung anmieten kannst, hängt von der Arge und der Entscheidung des SB ab.
    Also Mietangebot bei der Arge einreichen.


    Sollte der SB die Wohnung aufgrund der Größe und der Kosten ablehnen, kannst du sie rein theoretisch trotzdem anmieten und die Differenz zur Höchst KDU vom Regelsatz begleichen.
    Aber vorsicht, eventuell wird die Erstausstattung nur in Verbindung mit einer genehmigten Wohnung gezahlt.
    Also im Fall des Falles vorher abklären.


    Die Erstausstattung umfasst alle in einem Hausrat benötigten Dinge (z. Bsp. Bett, Schrank, Küche Bettwäsche etc.) Das Geld ist in der Regel Zweckbestimmt und die Verwendung muss oftmals in Hand von Quittungen nachgewiesen werden.

  • Hallo,


    danke für die Antwort das Hilft mir schon sehr weiter.
    Ich wusste nicht das man die Wohnung dann trotzdem anmieten darf wenn man über den Regelbetrag bzw. die qm ist.


    Eine Frage habe ich noch zur Erstausstattung, ich muss dann rein theoretisch alles Auflisten was ich benötige richtig? Kann ich da auch für das Wohnzimmer also Couch und Schrankwand beantragen und Teppich?


    Danke schonmal im voraus für die Antwort.