Trotzdem: Dein Bruder hat den Vertrag so unterschrieben - also darf er ( oder Du ) sich jetzt nicht beklagen, daß eine solche Umlegung ungerecht wäre! Mit einer Unterschrift unter einen Mietvertrag anerkenne ich solche Dinge. Und eine solche Vertreilung ist nicht rechtswidrig.
Wie gesagt: Wenn die Arge die gesamten Heizkosten übernehmen muss, dann sollte er Widerspruch einlegen....