Wenn Heizkosten nur teileise gezahlt werden??

  • Trotzdem: Dein Bruder hat den Vertrag so unterschrieben - also darf er ( oder Du ) sich jetzt nicht beklagen, daß eine solche Umlegung ungerecht wäre! Mit einer Unterschrift unter einen Mietvertrag anerkenne ich solche Dinge. Und eine solche Vertreilung ist nicht rechtswidrig.


    Wie gesagt: Wenn die Arge die gesamten Heizkosten übernehmen muss, dann sollte er Widerspruch einlegen....

  • Ach so: noch mal zum "Persönlich werden" : Du hast mich danach gefragt, warum ich solche Menschen wie Deinen Bruder ausgrenze und ob ich überhaupt solche Menschen und ihre Verhältnisse kenne.... Darauf habe ich nur geantwortet. ....

  • Hallo!


    Eine Anmerkung noch mal: Du schreibst irgendwo vorne, daß der Vermieter ohne Vertragsänderung einfach so diese Verteilung der Heizkosten eingeführt hat. Das aber musste er, da die Heizkostenverordnung es ihm vorschreibt! Er muss heute ( anders als früher ) zumindest einen Teil der Heizkosten nach Verbrauch abrechnen...... da diese Messunga ber ungerecht und unzuverlässig ist, darf er aber weiter einen anderen Teil über Umlage abrechnen!


    Schau zu diesem Problem noch mal hier: http://http://www.heizkostenverordnung.de/frameset.html


    LG Laetitia

  • Laetitia, eigentlich wollte ich den Vorgang abschließen, aber Du scheinst sehr rechthaberisch zu sein. Ich habe geschrieben, es geht nicht darum, was bzw. der Vermieter abrechnet, sondern es geht uns einfach darum, ob die ARGE berechtigt ist, einen Teil der Heizkosten nicht zu übernehmen, dieses war die Frage und bisher konnte diese mir niemand 100 %ig beantworten. Auch die "Gesetzgebung" des LAndes NRW nicht. Hier scheint nämlich ein "Gedankenfehler" vorzuliegen bzw. hat hieran niemand gedacht. Man rätselt dort noch??


    Nochmals, ein neuer Vertrag wurde nicht unterschrieben, in dem die Änderung stand. Also reite nicht dauernd darauf rum. So, jetzt ist gut. Es ist genug geschrieben worden.
    betina

  • betina: Welche Begründung hat man denn gegeben, dass ein Teil der Heizkosten nicht bezahlt wird? Nach § 22 Abs. 1 SGB II müssen doch die gesamten Heizkosten übernommen werden, es sei denn, diese wären unangemessen hoch.

  • Hallo nataly,


    man hat abgelehnt, weil die Heizkosten nur danach gezahlt werden, was verbraucht werde in seiner Wohnung, also was aufgrund der Heizkörper-Ablesegeräte berechnet wurde, daß wren dann die ca. 170,00 Euro.Die restlichen Beträge, die Umalge der 50 % wurden ja nicht von meinen Bruder verheizt, es werden nur die Heizkosten bezahlt, die auf diesen Röhrchen angezeigt werden, da dies den Verbrauch darstellt. Wir hätten sogar bis ca. 600,00 Euro verheizen können. Das geht wohl so, daß pro qm ein Betrg von ca. 1,10 Euro gerechnet wird, das wären bei 48 qm = 633,60 Euro pro Jahr. Würde mein bruder aufgrund der Ableseröhrchen für ca. 600 Euro heizen, so wären das dann die Kosten die er bezahlt bekäme. Nur dann hängen immer noch die 50 % in der Luft, die er ja trotzdem immer zahlen muß. Es ist verwirrend. Aber wie gesagt, ich lasse da nicht locker.


    Dies Wort "tatsächliche" Heizkosten ver bezahlt, ist nicht genau geklärt. Welche sind damit gemeint??


    Gruß betina
    Gruß betina

  • Die Annahme der SB von der Arge, die Verdunstungsröhrchen würden den Verbrauch anzeigen, trifft nicht zu:


    "Die Röhrchen messen allerdings nicht die tatsächlich physikalisch verbrauchte Wärmemenge, sondern zeigen den Grad der Nutzung eines Heizkörpers im Vergleich zur gesamten Anlage. Deshalb ist es auch nicht möglich, im Vorhinein zu sagen, wie viel "ein Strich Verdunstung" kostet. Die Kosten werden später erst mit der Abrechnung aufgeschlüsselt."
    http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2002/03/30/a0170


    Außerdem werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die "tatsächlichen Aufwendungen für Heizung" ersetzt. Was der Mieter für die Heizung zahlen muss, ergibt sich aus der Heizkostenverordnung, die für Mieter und Vermieter verbindlich ist.

  • : Guten Morgen! Ich bin neu. Ich habe das Problem das ich ein Einfamilienhaus gemietet habe. Ich komme für das Heizöl selber auf. Mein Problem ist einfach das ich gar nicht weiß wieviel mir zusteht? Habe gerade aktuell den neuen Bescheid wo mir 1200 € für sechs Personen und 95 qm Heizölgeld bewilligt wurde. Das Problem ist das man dafür im Moment 1600l bekommt und dieses evt. fünf Monate hält. Man hat mir gleich gesagt, Pech gehabt dasGeld ist für das ganze bewilligt. Also werden doch nicht die tatsächlichen Kosten übernommen denn mindestens die selbe Summe muß ich selber noch aufbringen.
    Wer hat da einen guten Rat?????????????????????????:

  • Hallo Miteinander!


    Nataly hat diesbezüglich eine klare Antwort gegeben, doch wie man sieht sind die Heizkosten immer wieder Streitpunkt zwischen ARGE und ALG II Empfänger!


    Denkt mal wie die Leute vom Amt, in erster Linie sind die durch Ihre Vorgesetzten zum "Sparen" verpflichtet, wie im übrigen auch jeder ALG II Bezieher und natürlich sind Umlagen ein Problem in den Köpfen der Verwaltung! Man stelle sich nur vor das Nicht-Leistungsbezieher auf Kosten der Allgemeinheit Ihre Wohnung nicht heizen! Durch die Umlage brauchten sie nur diese zu zahlen und die ALG II Empfänger heizen dann den ganzen Block auf Staatskosten! Hey, Leute das ist mal positiv gelebte Solidarität durch ALG II ! - Alles nur ein Scherz, Leute wollte nur mal zeigen wie dumm die auf der ARGE im Grunde schon denken! Die Umlage trifft alle und natürlich auch den ALG II Bezieher und deshalb gibt es überhaupt keinen Grund den Ausführungen von Nataly grundsätzlich auch den entsprechenden Nachdruck zu verleihen.


    Wir die ALG II Bezieher müssen täglich damit leben, ich selbst schreibe grad wieder an einem Widerspruch gegen Sanktionen. Gibt den Jungs das was sie brauchen, viel Arbeit - sonst lassen sich die Bürokraten bald noch andere Dinge einfallen um dem Volk noch mehr zu zumuten.


    Also Widerspruch, Widerspruch, Widerspruch !!!


    Gruß