Hallo,
ich habe mit meinem Freund zusammen eine Wohnung angemietet. Wir stehen beide im Mietvertrag. Bislang war mein Freund selbständig. Er ist jedoch nun aus der Firma ausgeschieden, da diese sich nicht mehr rentierte- sprich er konnte davon nicht leben. Er wird demnächst Hartz 4 beantragen müssen. Ich mache mir Gedanken, dass mein Einkommen dann angerechnet werden wird. Wir wollen dieses gemeinsame Wohnen als WG angeben. Worauf ist zu achten. Außerdem ist er verheiratet, lebt aber seit geraumer Zeit von seiner Frau getrennt. Scheidung nicht geplant. Werden die vom Amt dann auf seine Frau zurückgreifen, oder spielt die dann keine Rolle mehr.
Viel Text ich weiß, aber ich habe wenig Ahnung von dem Thema
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Hallo mandy k!
WG ist in Deinem Fall sicherlich die beste weil auch sicherste Lösung! Ihr solltet aber zumindest jeder ein eigenes Zimmer bewohnen und ein Bett oder dergleichen sollte darin ebenfalls vorhanden sein, damit bei einer eventuellen Besichtigung erst gar keine Vermutungen aufkommen. Auch die Aussage mit meinem Freund sollte mit Vorsicht gesehen werden, auch im Haus sollte man von einer WG ausgehen, denn Nachfragen bei den Nachbarn werden oft genug herangezogen um vor Gericht den Sachverhalt einer eheähnlichen Gemeinschaft zu untermauern und die ARGE ist noch nicht einmal verpflichtet diese Zeugen namentlich zu nennen, dieser Hinweis hing in meiner ARGE am "schwarzen Brett"!
Gut ist das er verheiratet ist und in Scheidung lebt, auch wenn dies nicht geplant ist, da brauchte er selbstverständlich eine Bleibe und Dir war die Wohnung allein zu teuer!
Hinsichtlich der Verpflichtung des Ehepartners was die Versorgung als Bedarfsgemeinschaft betrifft solltest Du Dir dann keine Gedanken machen müssen, da kommt eher die Ehefrau in Betracht.
Schlecht ist nur wenn ihr in der Öffentlichkeit quasi als Paargemeinschaft erkennbar seit!
Gruß
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Hallo,
danke für Deine rasche Antwort, die mich erstmal etwas beruhigt hat.
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