einmalige Leistung bei zuzug des partners

  • Hallo


    Wie sieht es aus mit einer einmal Zahlung, wenn -wie in meinem Fall- der Mann aus dem Ausland zu seiner Frau zieht und auch Hartz 4 beantragen muß.Es ist eine Familienzusammenführung.
    Besteht Anspruch auf z.b. Bekleidungsgeld, da er ja nur mit einem Koffer hier einreist.
    bite um Hilfe,da die Zeit drängt. LG:confused:

  • Hallo,


    ich glaube nicht, dass deinem Mann einmalige Leistungen zustehen.
    Da er zu dir zieht, besteht ja bereits ein Hausrat bzw. Möbel etc..
    Einen Anspruch auf eine einmalige Bekleidungshilfe wird nicht bestehen, da dein Mann sicher auch im Ausland nicht unbekleidet herum lief und dementsprechend seine Bekleidungsgegenstände auch mit nach Deutschland bringen kann.
    Darüber hinaus ist eine Bekleidungspauschale im Regelsatz enthalten.