Umzug und Miete

  • Hallo, habe da mal eine Frage, stehe noch bis Ende Februar in einem festen Arbeitsverhältnis, und habe im letzten Jahr meine jetzige Wohnung gekündigt, da ich in dás Haus meines Vaters ziehe ...und zwar im 1. Stock ( seperater Eingang ) .
    Nun habe ich letzte Woche die Kündigung meines bisherigenn Arbeitsplatzes bekommen...und würde ab dem o1.03.08 in HARTZ 4 fallen, da ich noch kein ganzes Jahr ( 11 Monate )gearbeitet habe.
    1. Frage : Kann ich so ohne weiteres umziehen, da ich meine jetzige Wohnung ja schon gekündigt habe?
    2. Frage : Wie verhält es sich, zwecks HARTZ 4 , da ich ja in das Haus meines Vaters ziehe, allerdings mit seperaten Eingang?
    3. Frage : Die Wohnung ist ein wenig größer, da mir ja bei HARTZ 4 nur ca. 50 m2 zustehen


    Wie muß ich mich jetzt weiter verhalten, bin total verzweifelt?


    LG Heidrun

  • Hallo,


    da du zur Zeit noch keine ALG2 Leistungen beziehst, kannst du natürlich auch umziehen ohne die Genehmigung der Arge einzuholen.


    Du kannst natürlich auch eine Wohnung im Haus deines Vaters beziehen bzw. diese anmieten.
    Ihr solltet allerdings einen schriftlichen Mietvertrag machen, diesen kannst du dann der Arge vorlegen.
    Die Übernahme der Mietkosten richtet sich auch nach der Höhe der Miete, also vorher schlau machen wie hoch die Höchst KDU in deiner Stadt ist.