Ich habe eine 2-Zimmer Egentumswohnung - 50 qm.
Schlafzimmer hat nur 8 qm.
In dieser Wohnung wohnen ich, meine Frau und mein 5-jähriges Kind.
Ich bekomme für mich und mein Kind ALG 2.
Meine Frau studiert und bekommt BaföG. Ungefähr in 1,5 Jahren ist sie fertig mit ihrem Studium.
Unser Schlafzimmer ist zu klein. Da passen nur unseres Bett, ein Schrank und Bett fürs Kind.
Eigentlich hat das Kind immer noch ein Babybett. Dieses Bett steht mitten im Schlafzimmer. Wenn wir vom Schrank was holen, müssen wir immer dieses Bett wegschieben. Anders kommt man nicht dran.
In diesem Jahr geht unser Kind schon in die Schule.
Dafür braucht es endlich ein richtiges Bett und auch den Tisch und Stuhl.
Eventuell auch ein Schrank für Schulutensilien.
Was meint ihr dazu:
1) Wäre es möglich, dass wir unsere Wohnung vermieten und für uns eine andere größere 3-Zimmer
bis 75 qm Wohnung mieten?
Wie würde es mit ARGE aussehen?
2) Gibt es irgendwo gesetzliche Regelungen, wo Mindestgröße der Wohnung für bestiimte Anzahl von Personen steht? Ich meine auch, ob unsere Wohnung 50 qm für 3 Personen zumutbar ist oder nicht?
Bzw. kann ARGE sagen: "Das ist aber ausreichend für Ihre Familie" ?