Betriebslostenabrechnungs Guthaben was nun

  • Hallo zusammen habe mal eine frage ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2006 bekommen da hbae ich ein guthaben in höhe von ca. 940 euro.
    Ich bin verheiratet und habe ein kind und bekomme von der Arge 480 Euro Mitkosten zuschuß
    Mein Vater und meine Mutter lebe in der gleichen wohnung und Sie bekommen 318 euro Mietkostenzuschuß
    das ergibt eine Betrag von 800 Euro .


    Unsere Miete ist 867 Euro und wir bezahlen zusätlich noch 90 Stromskosten
    jetzt meine Frage muß ich das Guthaben an die Arge zurückzahlen oder nicht weil ich ja mehr bezahle als Sie mir geben bitte um Antwort und danke euch allen im voraus

  • Hallo mualian !


    Wenn das Geld auf Deinem Konto eingegangen ist wirst Du es wohl oder übel anrechnen lassen müssen!


    Vorschlag: Überzeug Deinen Vermieter das es besser ist er verrechnet das Guthaben mit dem nächsten Jahr weil als HARTZ IV Leistungsempfänger auch mal die Situation entstehen kann das Du nicht genug Geld aufbringen kannst und somit in Verzug geraten würdest. Wo kein Zufluss ist auch keine Verrechnung möglich.


    Du schreibst das die Abrechnung für 2006 war, warst Du da bereits ALG II Bezieher ? Wenn nicht wäre der Vorschlag mehr recht als billig!



    Gruß

  • Hallo zusammen habe mal eine frage ich habe meine Betriebskostenabrechnung für 2006 bekommen da hbae ich ein guthaben in höhe von ca. 940 euro.
    Ich bin verheiratet und habe ein kind und bekomme von der Arge 480 Euro Mitkosten zuschuß
    Mein Vater und meine Mutter lebe in der gleichen wohnung und Sie bekommen 318 euro Mietkostenzuschuß
    das ergibt eine Betrag von 800 Euro .


    Unsere Miete ist 867 Euro und wir bezahlen zusätlich noch 90 Stromskosten
    jetzt meine Frage muß ich das Guthaben an die Arge zurückzahlen oder nicht weil ich ja mehr bezahle als Sie mir geben bitte um Antwort und danke euch allen im voraus


    Hallo danke für die Antwort ja ich war Hartz 4 empfänger im jahr 2006 was nun