Guten Morgen allerseits,
ich habe heute erneut einige Fragen zum Thema Bausparen und eine Frage zur Riesterrente.
Thema Riesterrente:
1. Gibt es beim Abschluss einer Riesterrente überhaupt eine Höchstgrenze entsprechend §12 SGB II oder ist die Riesterrente unabhängig von der angesparten Summe unantastbar?
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Thema Bausparen:
Zuerst kurze Schilderung des Sachverhaltes:
Person A hat einen Bausparvertrag. Die Summe des Vertrages, übersteigt noch nicht die Vermögensgrenzen bzw. Höchstgrenzen.
Person A möchte den Bausparvertrag nun Auflösen, Umschreiben oder Abtreten. Egal für welche Variante sich Person A auch entscheidet, eine erhöhte Bedürftigkeit wäre dadurch nicht gegeben.
Nun die Fragen:
1. Darf Person A den Bausparvertrag einfach kündigen und das auf das Konto überwiesene Geld nach freiem Willen verwenden ggf. an andere Personen überweisen?
2. Muss Person A dem Hartz IV Amt mitteilen, dass das Geld auf dem Konto eingegangen ist? (das Vermögen hat sich ja nicht erhöht, es wurde eigentlich ja nur umgelagert)
2. Darf Person A den Bausparvertrag auf eine Person, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört umschreiben und ergeben sich daraus ggf. Konsequenzen?
3. Falls ein Umschreiben nicht möglich ist, darf der Vertrag dann ggf. an eine Person die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, abgetreten werden? Werden für die Abtretung Nachweise verlang? (Man kann ja Schulden bei Verwandten haben und nicht jeder Vertrag bedarf der Schriftform - es kann ja eine mündliche Absprache sein).
4. Falls keine der zuvor genannten Möglichkeiten legitim ist, welche Möglichkeiten hat Person A dann noch in Bezug auf den Bausparvertrag?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir meine Fragen beantworten könnt (bitte wenn möglich mit Angabe der Rechtsquelle).
Xel