Hallo,
ich bin 19 Jahre alt und beziehe im Monat 192,70 Schülerbafög, wohne noch bei meinen Eltern.
Ich habe vor in einer Art WG mit meinem freund zu ziehen( wir beide in einer Wohnung).
Die Frau in der Bafögzentrale meinte, ich könne nur erhöhtes bafög beantragen, wenn eine Wegzeitberechnung vorliegt und noch andere unterlagen, von denen ich nicht mehr weiß, welche. Ich brauch ungefähr 1 1/2 Stunden hinweg um zu meiner Ausbildungsstätte zu gelangen und 1 1/2 Stunden rückweg( manchmal sogar länger).
Könnte mir bitte jemand helfen und mi erklären was genau eine Wegzeitberechnugn ist, ab wann sie gilt, wie man diese erstellt und was für andere Formalitäten ich brauche?!
Was für andere Möglichkeiten gibt es, mietunterstützung anzufordern?
Kann ich überhaupt ausziehen, wenn ich kein erhöhtes bafög bekomme?
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Wenn du hin 90 Minuten und zurück 90 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln brauchst, dann kannst du zum Freund ziehen, denn dann sind die in § 2 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 BAföG in Verbindung mit Textzeile 2.1a.3 BAföGVwV genannten Voraussetzungen erfülllt. Ich zitiere mal diese Verwaltungsvorschrift:
"Für die Frage, ob der Auszubildende eine Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in angemessener Zeit erreichen kann, ist die durchschnittliche tägliche Wegzeit, nicht die Wegstrecke maßgebend. Eine Ausbildungsstätte ist nicht erreichbar, wenn der Auszubildende bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen mindestens an drei Wochentagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden benötigt. Zu der Wegzeit gehören auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht. Die Wegzeit zwischen der Haltestelle des Verkehrsmittels und der Ausbildungsstätte bzw. zurück gilt als Wartezeit. Nach Addition von Hin- und Rückweg ist jeder angefangene Kilometer Fußweg mit 15 Minuten zu berechnen. Maßgebend sind die regelmäßigen Verkehrsverhältnisse im Bewilligungszeitraum.
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Du musst also berechnen, wie lange du von der Wohnung der Eltern aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule brauchst. Ich denke, dass du aus der Verwaltungsvorschrift erkennen kannst, wie das zu machen ist. Natürlich brauchst du den Schulbeginn an den verschiedenen Schultagen, falls der Schulbeginn unterschiedlich ist, musst du das berücksichtigen. Nachweisen kannst dann anhand des Fahrplans, wie lange der Zug/Bus braucht und dann sind noch die Wegzeiten Wohnung-Bus + Schule-Bus zu addieren.
Alles klar? -
Was für eine Schulart besuchst du denn?
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ich besuche eine Berufsfachschule in halle, habe täglich 15 min. Fußweg zum Zug, warte dort noch 5 min. Fahre 52 min. und laufe dann 30 min zur schule oder fahre 15 min. mit der bahn.
Meistens bin ich 20 min. vor unterrichtsbeginn da...
wenn ich schluss habe, muss ich meist noch 1 Stunde auf den nächsten Zug nach hause warten.Wie kann ich nun beweisen, das ich 15-30 min. Fußweg habe?
Wie lange der zug braucht, wann ich ankomme, wann der unterricht anfängt/ aufhört und der nächste Zug fährt, lässt sich ja mit Stundenplan und Zugfahrplan beweisen. -
Wie kann ich nun beweisen, das ich 15-30 min. Fußweg habe?
Ich würde einfach mal für eine Woche die genauen Zeiten aufschreiben. Es kann sein, dass das reicht. Bitte nicht schummeln. Das erschwert die Sache, wenn es rauskommt.
Im Streitfall müssten die genauen Entfernungen festgestelt werden, weil für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten berücksichtigt werden.
Für die Berufsfachschule beträgt der Bedarfssatz 192 EUR, wo kommen bei dir die 70 Cent her? -
Hier kannst du eine Wegzeitberechnung sehen:
Da kannst du erkennen, welche Angaben erforderlich sind.
Im Prinzip müsstest du die Wegstrecken, die zu Fuß zurückgelegt werden, abmessen und in Meter angeben. Das dürfte in der Praxis diffizil sein. Ein Gericht hat dazu mal ein Vermessungsamt befragt. Hoffe, du musst nicht mit Zollstock oder Meterband rumhantieren.
Wie heißt das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung, bzw. wo ist es? Gehört es zu einem Landratsamt oder hat Halle ein eigenes Amt?
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hab mich mit den 70 cent sicher vertan xD
das zuständige Bafög Amt sitzt in Köthen
werd dann mal ab nächster woche gucken...aber wenn du sagst, dass für jeden angefangen Kilometer 15 minuten brechnet werden, ist das doch gut, oder?
*etwa 1 -1,1 km läuft -
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Amt für Ausbildungsförderung
Am Flugplatz 1
06366 Köthen -
"wenn du sagst, dass für jeden angefangen Kilometer 15 minuten berechnet werden, ist das doch gut, oder?"
Ich denke schon, abhetzen musst du dich nicht. Sind ja umgerechnet maximal 4 km/h.
Und die Wartezeiten auf den Bus/Zug vor und nach dem Unterricht darfst du auch nicht vergessen.
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