Hallo,
ich hab da noch eine Sache, die mir nicht ganz klar ist.
Wie sieht es aus, wenn vor der Antragstellung noch Vermögen vorhanden war, was über den Freigrenzen lag?
Als Beispiel: 1 Woche vor Antragstellung sind noch 8000 Euro vorhanden, die Freigrenze liegt bei 5000 Euro.
Nun werden 4000 Euro ausgegeben - ist das dann für die Berechnung des Anspruchs von Belang?
Liebe Grüße