Hallo alle zusammen,
ich habe ein dringendes Anliegen. Dazu folgender Sachverhalt.
Person A erhielt im Jahr 2007 Hartz IV als Aufstocker. Ausgenommen waren aufgrund von überhöhtem Einkommen die Monate 07/2007 und 11/2007. Für diese beiden Monate wurden auch schriftliche Ablehnungsbescheide erstellt.
Nun hat Person A im Monat 11/2007 eine Steuerrückzahlung erhalten in Höhe von 690,- EUR. Der Bescheid vom Finanzamt ist aus dem Monat 11/2007 und auch das Geld ging im Monat 11/2007 auf dem Konto von Person A ein.
Zur Erinnerung: Im Monat 11/2007 hatte Person A keinen Hartz IV Anspruch und war auch nicht im Bezug.
Nun möchte das Hartz IV Amt aber die Steuerrückzahlung ab 12/2007 aufsplitten und für einige Monate als Einkommen mit anrechnen.
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Fragen:
1. Ist dies rechtlich haltbar? Die Rückzahlung erfolgte zum Zeitpunkt eines Nichtanspruches. Eigentlich gilt doch das Zuflußprinzip.
2. Muss die Steuerrückzahlung nicht eigentlich von Person A an das Hartz IV Amt gemeldet werden (das ist auch geschehen) und dann ab dem Monat 12/2007 dem Vermögen zugerechnet werden?
3. Werden nicht Gelder bzw. sonstige einmalige Einkünfte, die zu einem Zeitpunkt des Nichtbezuges zugeflossen sind den Vermögenswerten hinzugerechnet? Schließlich fällt Person A für den Monat 11/2007 nicht unter die Hartz IV Regelungen da ein gültiger Ablehnungsbescheid erstellt wurde.
4. Man muß das Hartz IV Amt ja über Änderungen in den Einkommensverhältnissen bzw. Vermögensverhältnissen informieren. Aber Einkommen kann doch auch nur berücksichtigt werden, wenn in dem Monat wo die Änderung eintrat ein Bezugsanspruch bestand oder etwa nicht?
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
Xel