Recht auf freie wahl des Wohnortes??

  • Hallo guten Tag
    Ich habe folgendes Problem.Werde seit 2 Jahren von meinem Ex-Mann gestalkt und möchte nun deswegen von hier weg in eine andere stadt ziehen.
    Habe aber gehört ich bräuchte das einverständniss der ARGE weil ich Hartz4 beziehe.
    Nun meine frage: warum?Habe ich nicht das recht mir meinen wohnort selber aus zu suchen?
    Umzugskosten würde der Arge nicht entstehen da ein bekannter von mir kostenlos einen lkw von seiner firma bekommt und kostenlose Helfer hätte ich auch genug.Die whg.die ich in aussicht habe ist sogar Kautions und provissionslos.
    Außerdem hatte mich die ARGE im oktober eh dazu aufgefordert mir eine günstigere whg.zu suchen da meine jetzige zu teuer.Hatte allerdings widerspruch dagegen eingelegt weil ich zu diesem zeitpunkt noch nicht mit dem gedanken gespielt habe in eine andere stadt zu ziehen.Könnte ja den widerspruch wieder zurück ziehen,oder?


    Wäre für eine schnelle hilfe sehr dankbar.



    LG
    Kartoffelbrei

  • Vielen Dank für die schnelle antwort.
    Verstehe dann nur nicht warum ich von meiner jetzigen ARGE ne schriftliche Genehmigung brauche für die ARGE in der neuen Stadt???
    Habe morgen Termin in der Arge von der Stadt wo ich hinziehen möchte.Die sagten mir am telefon das ich von meiner jetzigen Arge ne schriftliche genehmigung bräuchte,aber die SB in meiner jetzigen Arge sagte sie bräuchte erst die zustimmung von der anderen ARGE,was stimmt denn nu???Keiner der beiden will so richtig zuständig sein dafür.
    Ob es was nützt wenn ich morgen die Einstweilige Verfügung die ich gegen meinen Ex Mann habe mitnehme zur ARGE als beweiß das ich gestalkt werde?Und soll ich am besten mal den Brief von der ARGE mit nehmen wo die mich aufgefordert haben mir eine billigere whg.zu suchen??:confused: :confused:

  • Ganz einfach: wenn Du jetzt ohne Genehmigung umziehst kann es sein, daß Dir 1. der Umzug nicht fianziert wird, du 2. eine Kaution nicht vorgestreckt bekommst und 3. dir nur soviel Miete und Nebenkosten gezahlt wird wie in der vorigen Wohnung, 4. Du keine zuschüsse zu renovierungen bekommst.....


    Und allein das mit dem Einfrieren der Miete kann ganz schön was ausmachen ,wenn man in eine deutlich teure Gegend zieht.


    Natürlich kann Dir einen Umzug keiner verbieten - aber der Steuerzahler muss ihn Dir eben auch nur in begründeten Fällen finanzieren!


    Und das finde ich richtig so! In der Ziet der Sozialhilfe gabsbestimmt genug Leute , die andauernd umgezogen sind, da sie dann eben wieder neue Teppichböden , neue Gardinen etc. bekommen haben.... Ich kenne das persönlich.... also nicht geliich lynchen...


    In Deinem Fall kannst Du doch eine Anzeige wg. Stalking bei der Polizei machen, kannst das dem Amt melden , kannst ein Attesat vom Artz bringe über die psychischen Probleme, die Du dadruch hast...


    LG Laetitia

  • Hallo,


    die Mietkosten werden nicht unbedingt in Höhe der alten Wohnung übernommen.
    Wenn der Mietspiegel in der neuen Stadt deutlich unter deiner jetztigen Miete liegt, werden nur Mietkosten in Höhe der KDU Grenze der neuen Stadt übernommen.


    ALG2 bei der neuen Arge kann erst beantragt werden, wenn du dort gemeldet bzw. umgezogen bist.
    Wie du dir denken kannst, sind die Bearbeitungszeiten oftmals sehr lange und du kannst dich darauf einstellen das für mehere Wochen erstmal kein Geld bekommst.

  • Hallo allerseits!


    Wie willst Du umziehen wenn Du den Einzugsbereich der ARGE nicht verlassen darfst ?


    In den Eingliederungsvereinbarungen ist dies ein strittiger Punkt, aber etliche Mitmenschen haben diesen Passus eben da drin stehen weil im SGB II die Auslegung was Abwesenheit vom Wohnort bedeutet nur in soweit geregelt ist das die ARGE dies eigenständig in der EV festlegen darf.


    Nicht Erreichbarkeit bei der Job - Vermittlung kann zu Leistungskürzung führen, ebenso die Abwesenheit entsprechend der EV.


    Im Fall von "Kartoffelbrei" liegt im Grunde die Aufforderung der ARGE vor eine ander Wohnung zu suchen die Kostengünstiger ist.


    Was liegt also näher den Fallmanager zu kontakten und am Besten schon den möglichen Mietvertrag vorlegen, allerdings nur vom Vermieter unterzeichnet, denn der Abschluss darf erst nach genehmigung erfolgen und dann müssten alle Probleme gelöst sein!


    Einfach mal den Wohnsitz zu wechseln bedeutet zudem erhöhter Verwaltungsaufwand, also Kosten und ein Sozialtourismus ist auch nicht gewünscht - man stelle sich nur mal vor alle HARTZ IV Bezieher würden dorthin ziehen wo die ARGE am wenigsten Probleme bereitet!



    Gruß

  • Hallo
    Also ich habe auf keinen fall vor um zu ziehen weil mir die ARGE in der anderen stadt besser gefällt,sondern wegen stalking meines ex-mannes.Das erwähnte ich schon.


    Ich war heute in der zuzugsstadt bei der Arge und die haben mir keinerlei probleme gemacht.Haben mir eine mietbescheinigung mit gegeben und gesagt ich soll mir eine whg.suchen bis 60qm und die darf höchstens 4,80€ der qm kosten.Wenn ich eine gefunden habe soll ich die bescheinigung vom vermieter ausfüllen lassen und einreichen zwecks genehmigung.Das wars.


    Eine whg.habe ich vielleicht auch schon.62qm 4€ der qm.Muß sie mir am 1 februar nur noch ansehen,das ging heute nicht weil die vormieter erst am 31ten ausziehen.


    Die ARGE spart jetzt sogar noch geld an mir,denn:
    Zur zeit wohne ich in einer 100qm großen whg.mit meinem erwachsenen sohn(21)einem sohn(14)und meiner Tochter (9) 630€ WM
    Wenn ich umziehe wohnen meine beiden söhne dann bei ihrem vater weil sie nicht mit um ziehen wollen.Also werde ich nur meine Tochter mit nehmen.
    Die WHG.die ich in aussicht habe ist Kautionslos.Also fällt für die ARGE auch keinerlei Kaution an und wie ich oben schon erwähnte keinerlei umzugskosten.
    Also hoffe ich ja mal das mir die ARGE von meinem jetzigen Wohnort wohl keine schwierigkeiten machen wird.