Hallo erstmal
Also ich hab folgendes Anliegen :
Ich habe am 24.9.2007 eine überbetriebliche Ausbildung zur Verküferin angefangen.Davor war ich ALG 2 Empfängerin.Ich bin 19 Jahre alt,habe eine 3 Jährige Tochter und einen Lebenspartner.Die beiden bekommen ja trotz meiner Ausbildung weiterhin ALG 2 (wir waren vorher eine Bedarfsgemeinschaft).
Im letzten Bewilligungsbescheid (Bescheid vom 1.10.2007 - 31.3.2008) stehe ich aber komischerweise noch mit drin.Obwohl der ARGE bekannt war das ich eine Ausbildung begonnen habe. Das Geld aus diesem Bescheid habe ich aber nicht erhalten da ich ja BAB-Anspruch habe.Das wurde mir in der ARGE aber NICHT gesagt. Jetzt meine Frage :
Kann ich diesen Bescheid irgendwie anfechten das ich das Geld doch erhalte.Schließlich war der ARGE da ja schon seit einem Monat bekannt das ich im September diese Ausbildung beginne.
Außerdem: Kann ich da irgendetwas erreichen (mit einem Anwalt) weil die mir nicht gesagt haben das ich BAB beantragen kann? Ich meine irgendjemand hätte mich doch irgendwann mal darauf aufmerksam machen müssen.1. meine damalige vermittlerin hat nichts gesagt, 2. waren wir (mein Partner und ich ) schon mehrmals in der ARGE weil mir ja das geld gestrichen wurde(wollten da wissen warum-aber keine antwort bekommen) auch da hat niemand was gesagt.
Hoffe iohr könnt mir helfen
LG MaLeNaKi