Hallo,
ich bin im September 2007 nach Berlin umgezogen um dort nach längerer Arbeitslosigkeit einen Job anzufangen. Umzugs- u. Trennungskosten zahlte die ARGE in meiner Heimat.
Am 01.12. hab ich nen neuen Job(andere Firma) angefangen und bin in der Probezeit gekündigt worden; somit wieder auf Hartz4.
Da ich aus familiären Gründen (wollte sowieso zurückkehren; und jetzt auch beruflichen) wieder ins Ruhrgebiet zurückkehre, stellt sich mir folgende Frage.
Sollte ich während meines 14tägigen Aufenthaltes im Februar in meiner Heimat keinen Job bekommen und mit Hartz4 zurückkehren(Umzug zahle ich selber); kann sich die ARGE(im Ruhrpott) quer stellen ?
Claus