Umzug x 2

  • Hallo,


    ich bin im September 2007 nach Berlin umgezogen um dort nach längerer Arbeitslosigkeit einen Job anzufangen. Umzugs- u. Trennungskosten zahlte die ARGE in meiner Heimat.


    Am 01.12. hab ich nen neuen Job(andere Firma) angefangen und bin in der Probezeit gekündigt worden; somit wieder auf Hartz4.


    Da ich aus familiären Gründen (wollte sowieso zurückkehren; und jetzt auch beruflichen) wieder ins Ruhrgebiet zurückkehre, stellt sich mir folgende Frage.


    Sollte ich während meines 14tägigen Aufenthaltes im Februar in meiner Heimat keinen Job bekommen und mit Hartz4 zurückkehren(Umzug zahle ich selber); kann sich die ARGE(im Ruhrpott) quer stellen ?


    Claus

  • Hallo mcspidy/ Claus !



    Ich denke das Du ohne Genehmigung der ARGE Berlin nicht umziehen kannst ohne Deine Leistungen zu riskieren.


    Auch die Abwesenheit (Fahrt in den Ruhrpott) musst Du dem Fallmanager melden. Weil man Dir ansonsten unterstellen kann das Du nicht erreichbar warst als es um eine Stellenvermittlung für Dich ging und das führt unweigerlich zur Möglichkeit Dir die Leistungen zu kürzen.


    Ein zweiter Grund wird sicherlich sein das die neue Kommune ungern aufgrund von Sozialtourismus mit den Kosten für Deine Versorgung betraut würde, ansonsten müsste eine Kommune sich nur Ungerecht genug gegenüber Leistungsbeanspruchern stellen und Not gedrungen würden diese in Bereiche abwandern in denen man nicht so hart vorgeht, dies ist ja schon gegenwärtig zu bemerken.


    Es sollten schon trifftige Gründe bestehen und vor allem sollte man diese vorher abklären, denn manchmal macht man sich Probleme selbst weil dies eben nicht geschieht.


    Gruß




    Ps.: Du schreibst Trennungskosten, also hast Du Familie im Pott - da die Arbeitslage in der Bundeshauptstadt ebenso düster ist wie im Pott und Du natürlich innerhalb der Familie auch eine gewisse soziale Unterstützung wie Zuspruch und Motivation erhältst sind dies vielleicht ausreichende Gründe!