Hallo!
Ich hab vor ein paar Tagen ein großen mehrseitigen Brief zwecks Anhörung erhalten. Darin wird mir mitgeteilt das ich 2007 durch erneute Prüfung an Hand von vorliegender Nachweise zu Kosten der Unterkunft 44,50 zu Unrecht bezogen hätte. Ist so eine Rückforderung überhaupt zulässig?
Was ich dabei nicht verstehe ist, das mein Hartz 4 ( ca. 465 Euro) gerade ausreicht um die Kosten der Unterkunft (Rate für Hauskauf) plus den Versicherungen die Pflicht sind ausreicht. Für Kleidung usw. bleibt da übehaupt nichts übrig.
Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern zusammen. Die Nebenkosten wie Strom usw. haben dabei meine Eltern bezahlt. Für das tägliche essen müssen auch meine Eltern aufkommen.
Gibt es eine neutrale Stelle wo ich die ausgerechnete Leistung überprüfen kann?