Anspruch in dem Monat wo Arbeit beginnt?

  • Hallo!


    Ich habe auch eine Frage. Wir bekommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ergänzend, da mein Mann zwar arbeitet, aber das Geld für 3 Personen nicht ausreicht (bin in Erziehungsurlaub).
    Genehmigt ist es uns noch bis 31. Januar.
    Ab 1. Februar arbeite ich wieder, bekomme meinen Lohn erst am 29.2. Ich habe also einen Monat in dem kein Geld reinkommt, aber meine Kosten wie Miete, Heizung, Lebensmittel hab ich ja trotzdem.


    Kann ich für Februar nochmal einen Antrag stellen? Ich muß ja meine Sachen zahlen.:confused:

  • Kann man in einem solchen Fall nicht Überbrückungsgeld beantragen?
    Welches man dann eben zurück zahlt?


    Oder du könntest eventuell mit deinem Arbeitgeber vereinbaren das du das Geld erst am 01.03 bekommst...vielleicht ginge das?


    War bei mir so ich bekam das erste Gehalt erst am 15 ten des Folgemonats, also arbeitsbeginn 01.08. und erstes Gehalt 15.09 allerdings bekommt man dann ja auch erst bei Arbeitsende einen Monat später Alg2.