hallo!
folgendes:
meine freundinn ist vor geraumer zeit schwanger geworden und hat beim zuständigen jobcenter einen mehrbedarf für schwangere beantragt.
dieser wurde ihr gewährt. da sie noch in ihrer ausbildung steckt, bezieht sie keine weiteren leistungen.
nun sind wir vor kurzem zusammengezogen, in einen anderen bezirk berlins. dort haben wir wiederholt den antrag auf mehrbedarf gestellt, jedoch auch schon erwähnt, dass sie in ca 1. monat ihre ausbildung beenden wird, sie dann anspruch auf leistugen hat und diese auch benötigt-ihre eltern unterstützen sie ab diesem zeitpunkt nicht mehr und arbeiten kann sie schlecht aufgrund der geburt unseres kindes.
die bearbeiter lehnen den antrag ab, da uns die umzugsbestätigung des amtes im alten bezirk fehlt. die bearbeiter des alten bezirks meinen aber zu uns, dass diese keine bestätigung geben, da sie ja nur den mehrbedarf beansprucht hat.
aufjedenfall lehnt das amt nun die übernahme der kosten ab, da diese bestätigung fehlt.
für unsere wohnung zahlen wir 580 euro warm-40 euro mehr als im regelsatz.
zu bemerken ist aber, dass das wir vom amt nicht die übernahme der erhöhten kosten wünschen, das amt soll gerne nur den regelsatz von 360€( 2/3 von 540 da sie und ihr kind in dieser wohnung leben) zahlen, die restlichen 220 euro zahle ich aus meiner kasse, schließich beziehe ich keine leistungen, bin student mit mini-job. alle bearbeiter, die wir zu diesem thema gefragt haben, hatten uns bestätigt, dass es kein problem sei in einer teureren wohnung zu leben, wenn man aus seinen eigenen bezügen die höheren kosten deckt.
es kann doch nicht sein, dass das amt uns bzw. ihr und dem kind alle zuschüsse zu unser wohnung verweigert, nur weil das alte amt kein umzugserlaub ausgesprochen hat.
sie hat doch ein anspruch auf ihre die regelleistungen-der kann doch nicht einfach abgelehnt werden?
wie sollen wir die miete zahlen?
falls jemand nützliche ratschläge zu diesem thema äußern möchte, wären wir ihr oder ihm sehr sehr dankbar!
vielen dank im voraus!!