Fragen zu WG u Umzug

  • Hallo,


    hätt da mal einige fragen.. :D
    Also, momentan wohne ich,26 mit meinem sohn,4, in einer 70 qm grossen wohnung. ich weiss,dass mir nur 65qm zustehen , aber die kosten für die 5 qm trage ich selbst.jetzt sind in dieser wohnung die fenster undicht,wodurch nun die wände nass geworden sind und sich schimmel gebildet hat.
    war anfang der woche bei arge u hab wegen umzug gefragt u ihr das mit dem schimmel als grund genannt.daraufhin schickte sie mir zwei mitarbeiter am nachmittag zu mir nach hause um sich die wohnung anzuschauen.die schimmelflecken wurden fotografiert u mir wurde gesagt,dass ich,wenn ich eine andere wohnung gefunden habe,eine mietbescheinigung abgeben soll.das problem ist jetzt folgendes.ich könnte zu einem (nicht meinem :D ) freund ziehen.die wohnung hat 110 qm, 3 zimmer,wovon aber schon der flur fast 26qm ausmacht.wir wollten eine wg daraus machen, da seine vorige mitbewohnerin vor kurzem ausgezogen ist und er sich die wohnung alleine nicht leisten kann...so hab ich das auch der arge mitgeteilt.kennt sich da vielleicht jemand von euch aus wie das mit wgs ist?? wär lieb, wenn mir jemand helfen könnte,da ich meinem sohn nicht zumuten möchte,weiterhin in der alten wohnung zu bleiben,da er mittlerweile schon stark wegen dem schimmel hustet. vielen dank

  • was ich vergessen habe noch zu erwähnen.. die neue wohnung würde 80 euro weniger kosten und es würden auch keine umzugskosten entstehen,da die wohnungen nur 400 m voneinander entfernt sind,so dass ich auch den kiga wegen meinem sohn nicht wechseln müsste.

  • Hallo Silke !


    Du sollst eine Mietbescheinigung abgeben! Das heisst das man Deine Umstände im Grunde anerkannt hat.
    Für eine WG wäre es sinnvoll mit dem Vermieter einen Mietvertrag zu schließen, damit Du nicht aus der Wohnung fliegst wenn der jetzige Mieter kündigt, das ist nämlich der Nachteil wenn Du einen Untermietvertrag auf WG -Basis mit ihm abschließt und er seinen Vermieter darüber nicht unterrichtet hat oder dieser es ihm vielleicht auch nicht erlauben würde. Der Vorteil wäre das der Vermieter wenn eine Partei auszieht immer noch über Mieteinnahmen verfügt, Du aber nicht die volle Miete an der Backe hast wenn kein Nachmieter für den anderen Wohnbereich da ist.


    Als Untermieter biste in einer WG quasi vom eigentlichen Mieter abhängig und mit Kind, ich weis nicht!


    Die Mietbescheinigung ist im Grunde ein vom Vermieter unterschriebener Mietvertrag der aber erst nach der Zustimmung der ARGE von Dir unterzeichnet und gültig wird.


    Die Aufteilung des Flurs kann sicherlich je zur Hälfte auf Dich laufen, wenn der Vermieter allerdings nur die Raumflächen einträgt um so besser.


    Vorsicht bei den Nebenkosten, Warmwasseranteil so gering wie eben möglich vereinbaren, denn für Warmwasser ist Gas, Öl oder Strom notwendig und das geht aus dem Anteil 347€ zu Deinen Lasten.


    Am Besten wäre eine Warmmiete incl. Heizkosten und Stromanteil der nicht ausdrücklich vermerkt ist, dann zahlt Dir die ARGE die Miete (all incl.) ( Am Besten der Vertragspartner für den jeweiligen Mietvertrag übersieht dies beim Eintragen! - Nicht ganz legitim, aber was soll`s wenn der Fallmanager nicht nachfragt hast Du auch keine Falschangaben gemacht!


    Ich hoffe das hilft Dir weiter!



    Ps.: Renovierungsanteil kannst Du auch beantragen und für privaten Umzug haste doch sicherlich auch ein paar ausgaben wie Verpflegung der Umzugshelfer und Anfahrkostenübernahme für die Leute, das wird auf privater Basis dann sowieso niedriger erstattet als bei gewerblichen Unternehmern, wobei Du in einem solchen Fall in der Regel mit 3 Kostenvoranschlägen aggieren musst.

  • hey..danke für die schnelle antwort.mit dem neuen vermieter haben wir das schon abgeklärt u er wäre mit allem einverstanden..die warmmiete beträgt 600 euro..hab aber leichte bedenken ,dass arge wegen den 110 qm probleme machen könnte...kennst du dich da zufällig aus? lg

  • Hallo Silke !


    Stopp! 110qm² sind für die gesammte Wohnfläche, also für den anderen WG Bewohner steht vieviel an qm²
    zur Verfügung? Meist sind die Zimmer ja unterschiedlich groß!


    Was Deine Wohnfläche betrifft ist wichtig. Du wirst ja nicht die vollen 110 qm² mieten, oder ?


    Falls Euer Vermieter egal von wem den vollen Mietpreis für die Wohnung bekommt ist vorsicht angsagt, denn wenn Dein WG Partner nicht zahlt stehst Du in der Haftung, ebenso wenn er auszieht und kein Nachmieter da ist und das wird Dir die ARGE dann nicht zahlen, dann musst Du den Rest aus dem Regelsatz begleichen und das ist dann so ziemlich der gesamte Betrag!


    Wichtig ist auch, das die Warmmiete den Heizkostenanteil ausweisst!


    Dein Mitbewohner könnte ja einen Untermietvertrag mit Dir abschließen, so wie ich es Dir schon mitgeteilt habe, Strom incl. aber nicht vermerkt. Wenn Du so um dei 60qm² angibst (Raumgröße sollte übereinstimmen)
    zahlste halt 350€ das ist immer noch billiger für die ARGE und Du hast schon mal 30€ Stromkosten weniger.



    Gruß