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Hallo dvbdvb!
Also zunächst einmal unterstelle ich Dir das die Angaben unvollständig und sachlich nicht ganz richtig sind, denn 60% Kürzung in einer Sanktionierung sind nicht zulässig!
Also musst Du ja schon eine Sanktionierung in dieser Höhe zuvor erhalten haben und die darf nur 3 Monate bis 30 % betragen und zwar vom Regelsatz.
Qualifizierungsmaßnahmen sind mit der Zielsetzung verbunden die Leistungsbezieher in ein nach §1 SGB II
vom Leistungsbezug unabhängiges Arbeitsverhältnis zu bringen.Auf welcher Basis wäre das mögliche Arbeitsverhältnis denn Zustande gekommen?
Call - Agents werden doch in der regel schlecht bezahlt und da stellt sich doch die Frage ob dies durch die Maßnahme erfüllt worden wäre.
Welche Qualifikationen hast Du dort erworben? Wie lange hat das gedauert!
Halte der ARGE mal Vertragsbruch vor, denn für die Maßnahme muss ja eine Vereinbarung zwischen euch bestehen und das Ganze sieht eher nach Ausnutzung billiger Arbeitskräfte aus und wenn man dann den entsprechenden Vorgaben des Unternehemers nicht nachkommt bekommt man auch noch eine negative Bewertung damit die ARGE erfolgreich sanktionieren kann.
Es ist nicht Aufgabe der ARGE das Lohndumping in Deutschland zu fördern!
In jedem Fall mit Widerspruch agieren!
Gruß
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Widerspruch einlegen ist das erste.
Welche Arbeitszeiten wurden mit dem Träger der Maßnahme vereinbart? Hast Du das schriftlich? Wenn ja, ist das die Zeit nach der Du Dich richten musst.
Hast Du die Krankmeldungen bei der ARGE eingereicht? Wenn nicht solltest Du das schleunigst machen. Bitte in Kopie, die Orginale siehst sonst nie wieder.
Hast Du vor der Sanktion einen Anhörungsbogen zugesandt bekommen? Wenn nicht, liegt hier schon ein Formfehler vor, der die Sanktion ungültig macht.
60% sind für eine erste Sanktion nicht vorgesehen im Gesetz. 30% ist die erste Stufe.
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