Brauche Hilfe!

  • Hallo,
    ich bräuchte mla dringend Hilfe in Sachen Hartz 4 und Unterhaltszahlung, weil jeder mir etwas anderes erzählt.
    Ich bin 17 (im März 18) Jahre alt und habe folgendes Problem:


    Im August letzten Jahres habe ich meine Sachen gepackt und bin von zu Hause abgehauen. Seitdem lebe ich bei einem Kumpel und versuche krampfhaft Geld und eine eigene Wohnung zu bekommen. Dem Jugendamt fehlten jedoch angeblich die triftigen Gründe mir helfen zu können, obwohl ich oftmals bei Psychologen und Kliniken wegen psychologischen Problemen mit und wegen meinen Eltern war. Für ein Kinderheim sei ich ihren Aussagen zu alt.
    Nun ist es so, dass das Gesundheitsamt mir sagte ich solle warten bis ich 18 bin und Unterhalt von meinen Eltern fordern, Freunde rieten mir Harzt 4 zu beantragen, weil ich eh in eine andere Stadt umziehen wollte und es dort eh Abzüge im Unterhalt gäbe.


    Nun meine Frage:
    Was ist besser?
    Gibt es wirklich Bedingungen, die an den Unterhalt geknüpft sind?
    Darf ich, wenn ich in Brandenburg Hartz 4 beantrage, nach Mecklenburg ziehen?
    Worauf sollte ich noch achten oder gibt es einen anderen Weg?


    Bitte helft mir

  • Hallo,


    erst einmal kannst du zur Zeit überhaupt nichts bei der Arge beantragen.
    Das kannst du erst, wenn du durch eine soziale Beratungsstelle belegt wird, das ein Verbleib im Elternhaus unmöglich ist.
    Es gibt auch noch andere Stellen als das Jugendamt die dich beraten und unterstützen können.
    Zum Beispiel der SKF oder die kirchlichen caritativen Einrichtungen.


    Wenn von dort eine Notwenigkeit gesehen wird, wird man dich bei der Beantragung unterstützen.


    Ebenfalls macht sich das Jugenamt strafbar, da sie einer Minderjährigen Hilfestellung verweigern.
    Sie sind zumindest verpflichtet zwischen dir und deinen Eltern zu vermitteln.
    Es ist ebenfalls ausschlaggebend wie deine Eltern zum Sachverhalt stehen und ob sie sich wieder aufnehmen würden bzw. deinen Auszug auch wirklich forcieren.


    Gesetz des Falles, eine Notwenidigkeit für eine eigene Wohnung sei gegeben und diese würde von der Arge gezahlt werden( doch zuerst sind deine Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet), kannst du natürlich nicht einfach so wie es dir gefällt quer durch Deutschland ziehen wie es dir gerade in den Kram passt.
    An die Leistungen sind auch Verpflichtungen gebunden.


    Ich weiß auch nicht was das Gesundheitsamt mit der Sache zu tun hat, aber Fakt ist das du auch unter 18 und der Voraussetzung das deine Eltern dich nicht mehr zu Hause aufnehmen Unterhaltszahlungen mit Hilfe des Jugendamtes bzw. eines Rechtsanwaltes einklagen kannst.