Total verwirrt!

  • Huhu!


    Ich bin ganz neu hier und stelle mich anbei gleich mal kurz vor, mein Name ist Melanie, bin 21, beziehe ALG2 und habe seit Oktober eine eigene Wohnung die vom Amt genehmigt wurde weil es bei meinen Eltern einfach nicht mehr ging. Hatte davor eine schulische Ausbildung zur PTA angefangen und bekam BaföG. Leider musste ich die Schule abbrechen weil ich starke Depressionen bekam und war danach mehrere Wochen in einer Klinik. Jetzt bin ich wieder recht fit und würde gern die PTA Ausbildung erneut in der Schule anfangen...doch jetzt kommen die ganzen Probleme!


    1. Wie kann ich das bezahlen? (Schule kostet 165€ im Monat)


    Kann man trotz Hartz4 ein Bildungskredit bekommen? Bzw. steht mir in einer Schulischen Ausbildung Hartz4 zu?
    Wenn ich keinen Bildungskredit aufnehmen kann, darf mir dann zB mein Freund die Ausbildung bezahlen oder wird das auch als Einkommen angerechnet?


    Bin voll verwirrt, kann mir jemand helfen? :confused:


    Liebe Grüße


    Melanie

  • "steht mir in einer Schulischen Ausbildung Hartz4 zu?"


    Im Regelfall gibt es für Ausbildungen, die nach BAföG gefördert werden können, kein ALG 2 (§ 7 Abs. 5 SGB 2)
    Aber davon gibt es Ausnahmen, die in § 7 Abs. 6 SGB 2 geregelt sind:



    (5) 1Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.


    (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,


    1.
    die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
    2.
    deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst.

  • Wenn du nicht bei den Eltern wohnst, obwohl von dort aus eine PTA-Schule erreichbar ist und dir deshalb auf Grund von § 2 Abs. 1 a BAföG Ausbildungsförderung verweigert wird, dann kannst du nach § 7 Abs. 6 SGB 2 ALG 2 beantragen.

  • "darf mir dann zB mein Freund die Ausbildung bezahlen oder wird das auch als Einkommen angerechnet?"


    Meiner Meinung nach ist es nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da es sich um eine zweckbestimmte Einnahme handelt (§ 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB 2).


    Ich empfehle, dass der Freund das Schulgeld von seinem Konto aus an die Schule zahlt. Dann hast du keine Einnahme und deine Kontoauszüge bleiben sauber.

  • Hallo Candle 1986 !


    Guter Tip von nataly!


    Hatte hier einen ähnlichen Fall mit einem Podologen der hatte Gelder vor der Scheidung für den Besuch der 2-jährigen Schule im voraus gezahlt und als die ARGE nachfragte wie er die Schule denn bezahle und wollte die Kontoauszüge sehen. Gegen die Vorausleistung konnten sie aber nichts machen.


    Ich weis ja nicht wie hoch die Kosten im Fall von Dir sind aber um ganz sicher zu gehen würde ich zumindest, wenn möglich auch die mtl. Zahlungen zusammenziehen, je nachdem was dem Freund möglich ist.


    Gruß

  • Horst: In dem von dir geschilderten Fall ging es um Geld des Leistungsempfängers.
    Hier dagegen geht es um freiwillige Leistunngen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen. Diese sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der ALG II Verordnung nicht als Einkommen zu berücksichtigen.