Ich brauche Hilfe

  • "Aus bestimmten Umstaänden steht das Telefon in meinem Zimmer, wie auch der Internetanschluß"


    Können diese Umstände geändert werden?


    Bei dem Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen wird BAföG nicht gewährt, wenn die Schülern bei den Eltern wohnt und auch in dem Fall, wennn sie nicht bei den Eltern wohnt, nur dann, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist (§ 2 Abs. 1 a BAföG). In deinem Fall ist aber eine erreichbar. Also gibt es kein BAföG.