Danke für die schnellen antworten. das Thema ist soweit geklärt. Habe wie es aussieht eine möglichkeit
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Was ich noch hinzufügen wollte: Das mit der Schwangerschaft war mehr ironisch als ernst gemeint.
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"Aus bestimmten Umstaänden steht das Telefon in meinem Zimmer, wie auch der Internetanschluß"
Können diese Umstände geändert werden?
Bei dem Besuch weiterführender allgemeinbildender Schulen wird BAföG nicht gewährt, wenn die Schülern bei den Eltern wohnt und auch in dem Fall, wennn sie nicht bei den Eltern wohnt, nur dann, wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist (§ 2 Abs. 1 a BAföG). In deinem Fall ist aber eine erreichbar. Also gibt es kein BAföG.
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Muss ich erst schwanger werden, um überhaupt was für mich allein zu beantragen?
In diesem Fall kannst du ausziehen und bekommst BaföG (wenn das Kind da ist).
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