Brauche Dringend Hilfe wegen Trennung!

  • Hallo,


    vielen Dank, daß Du Dich meines Problems annehmen möchtest.


    Ich lebe momentan mit meinem Partner zusammen in einer Wohnung und habe bislang keinerlei Sozialleistungen beantragt, weil es mir doch irgendwie peinlich war.
    Da die Zustände Zuhause aber kaum noch erträglich sind und mein Mann nicht für unsere Zukunft vorsorgt überlege ich momentan, ob eine Trennung nicht das Sinnvollste wäre.


    Momentan verdient mein Mann etwa 1600 Euro und ich um die 400 Euro.
    Kindergeld haben wir bislang nicht beantragt.
    Unsere Wohnung ist etwa 70 qm groß und kostet um die 600 Euro warm.
    2 unserer Kinder leben noch bei uns, sie sind 14 und 21 Jahre alt.


    Eine Trennung von meinem Mann kann ich finanziell ohne Hilfe nicht verkraften, sehe aber auch nur wenig Chancen auf eine weitere Zukunft.


    Daher meine Frage:
    Gibt es hier jemanden, der sich gut mit der Materie auskennt und mir eventuell dabei helfen könnte heraus zu finden, welche Unterstützung ich mit Hartz4 nach einer Trennung erhalten könnte.
    Da beide Kinder bei mir bleiben möchten, interessiert mich ob die Wohnung zu halten wäre, oder es irgendwelche Hilfen beim Umzug gäbe.


    Interessieren würde mich auch, ob wir, sollte es nicht zu einer Trennung kommen, auch Anspruch auf Leistungen hätten.
    Obwohl mir schon beim Schreiben der Worte "Anspruch auf Leistungen" die Haare zu Berge stehen.
    Vielleicht gibt es ja auch jemanden,dem es ebenso unangenehm war, wie er/sie damit klar kam.


    Vielen Dank für Deine Hilfe.
    Lieben Gruß aus Leverkusen
    Kathrin

  • Hallo Kathrin,


    zunächst einmal muss es niemanden peinlich sein, Sozialleistungen zu beantragen - auch wenn das Wort manchmal vermittelt, dass es sich hierbei um Hilfen die nur dazu dienen das Existenzminimum zu sichern ist dies nicht immer der Fall (insb. beim Kindergeld!).


    Zunächste stünde euch als Eltern also das Kindergeld in Höhe von 154 € je Monat und Kind zu (sofern für das ältere Kind noch Anspruch besteht).


    Im Falle einer Trennung stellt sich zunächst einmal die Frage, ob der Kindesvater zur Zahlung von Unterhaltsleistungen (sowohl für die Kinder als auch für Dich) verpflichtet ist. Dies hängt auch davon ab, ob noch andere Unterhaltsverpflichtungen bestehen.


    In wenigen Tagen wird im Bereich Unterhalt eine Darstellung des deutschen Unterhaltsrechts, inklusiver der aktuellen Änderungen von 1. Januar 2008, online gestellt werden - hier findest Du dann ggf. weitere Informationen zu dem Thema.


    Sofern Dein jetziger Partner keinen Unterhalt leisten kann, habt ihr Anspruch auf die entsprechenden Regelsätze des ALG II, sowie eine angemessene Wohnung. Sofern eure jetzige Wohnung nicht angemessen (die genauen Richtilinien unterscheiden sich hierbei von Ort zu Ort) sein sollte, werden die Kosten hierfür in der Regel für längstens 6 Monate übernommen, danach ist die Differenz zu angemessenen Miete / Nebenkosten aus der Regelleistung zu bestreiten.


    Zu beachten ist, dass das Kindergeld, ebenso wie Deine Einkünfte, als Einkommen bei der Berechnung der Höhe des ALG II Anspruchs angerechnet wird.


    Gruß


    Philipp