Habe ich Anspruch auf ALG II?

  • Hallo!


    Ich bin neu hier im Forum und wollte mich mal erkundigen, ob ich einen Anspruch auf ALG II habe, oder evtl auf andere Leistungen?


    Also ich bin 19 Jahre alt, wohne alleine in Hessen, und habe gerade aus persönlichen Gründen meine Ausbildung abgebrochen. Ich möchte nun nach Niedersachsen ziehen und dort eine Ausbildung in einem anderen Bereich beginnen.


    Bisher habe ich BaFöG und Kindergeld bezogen, außerdem hat meine Mutter mich mit 200 Euro im Monat aus eigener Tasche unterstützt. Meine Mutter ist allerdings Frührentnerin, und befindet sich in der Wohlverhaltensphase ihrer Privat-Insolvenz. Sie sagt, die 200 Euro müsse sie wahrscheinlich nun an ihre Gläubiger zahlen.


    Ich wohne schon seit Dezember 2005 nicht mehr Zuhause, und habe auch kein gutes Verhältnis zu meiner Mutter. Außerdem wohnt sie in Berlin und hat auch nur eine 52m² große Wohnung.


    Nun meine Frage: Bekomme ich überhaupt ALG II? Oder wird mir evtl gesagt, ich soll zu meiner Mutter ziehen? Ich könnte vom Jugendamt das schlechte Eltern-Kind-Verhältnis bestätigen lassen, außerdem ist ihre Wohnung ja wie gesagt zu klein.


    Bekomme ich Zuschüsse für meine Wohnung? Ich möchte ja zwar wegziehen, in eine kleiner Wohnung in Niedersachsen, aber trotzdem habe ich ja die 3 Monate Kündigungsfrist.
    Meine Wohnung hat ca. 55m² , und ich zahle jeden Monat 290 Euro (plus Gas, Wasser und Strom).


    Wie ist das mit dem Umzug? Bekomme ich Umzugskostenerstattung wenn ich dort einen Ausbildungsplatz bekomme?


    Darf ich, wenn ich ALG II bekomme etwas nebenbei verdienen? Wenn ja, wieviel?


    Und das Wichtigste ist: Wielange dauert es, bis so ein Antrag durch ist? Und wieviel bekomme ich überhaupt? Oder muss ich was ganz anderes beantragen?


    Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.


    Liebe Grüße, die Primel

  • Hallo,


    in dem Falle das du ein Gutachten vorlegen kannst, aus dem ausdrücklich hervor geht das ein Verbleib im Elternhaus unmöglich ist kannst du ALG2 beantragen.
    Hast du denn den Höchstbafögsatz bezogen und deine Mutter musste ergänzend die 200€ bezahlen oder hat sie dich freiwillig unterstützt?
    Sollte deine Mutter die 200€ aufgrund ihrer Unterhaltspflicht an dich gezahlt haben wird sie dies auch wenn du ALG2 beziehst weiterhin tun müssen.


    Auch wenn deine Mutter sich in der PI befindet hat sie aufgrund der Unterhaltspflicht dir gegenüber eine höhere Pfändungsgrenze und muss dieses Geld auch an dich abführen.
    Sobald du deinen eigenen Unterhalt bestreiten kannst, ist deine Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig und die Pfändungsgrenze sinkt und die 200€ müssen von Ihr in die PI gezahlt werden.


    Wenn du nun in eine andere Stadt ziehen möchtest, muss dies begründet werden.
    Bei einer betrieblichen Ausbildung und einem vorangegangenem ALG2 Besuch können die Umzugskosten in Form einer Mobilitätshilfe gewährt werden.


    Solltest du eine Ausbildung anstreben, die dem Grund nach Bafögförderungsfähig wäre ist eine Übernahme der Umzugskosten mit der Arge im einzelnen zu klären.
    Ein Rechtsanspruch besteht in diesen Falle dann nicht.


    Ein Umzug in eine andere Stadt ist ohne Begründung (Lehrstelle, Arbeitsstelle etc.) auf keinen Fall möglich.

  • .Die Vorschrift, dass bis zum Alter von 25 Jahren bei den Eltern zu wohnen ist (§ 22 Abs. 2a Satz 1 SGB 2) gilt für Primel nicht, weil sie vor dem 17.02.2006 ausgezogen ist.


    Siehe hierzu § 68 Abs. 2 SGB 2:


    § 68 Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


    (1) Die §§ 7, 9, 11 und 20 Abs. 1, 3 und 4 in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41 Abs. 1 Satz 4), die vor dem 1. Juli 2006 beginnen.


    (2) § 22 Abs. 2a Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 17. Februar 2006 nicht mehr zum Haushalt der Eltern oder eines Elternteils gehören.


    Primel: Was für eine Ausbildung möchtest du beginnen? Handelt es sich um eine schulische Ausbildung? Wenn ja, was für eine? Oder handelt es sich um eine betriebliche Ausbildung?

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Ich war gestern bereits beim Amt für Arbeit und Soziales, und die nette Dame sagte mir, ich habe Anspruch und hat mir einen Antrag mitgegeben. Nun muss ich mich durch diesen Papierberg kämpfen und hoffen dass es bewilligt wird.


    Meine Mutter macht mir nun ständig Angst, dass es ja sein könnte, dass die mir nichts zahlen, weil ich ja SELBER, ganz freiwillig die Ausbildung abgebrochen hab. Ist da was dran?
    Ich mein, die können ja nicht verantworten dass ich jetzt obdachlos werde..oder? IRGENDEINE Sozialleistung steht doch jedem zu...oder?


    nataly :


    Richtig, das habe ich nun auch rausgefunden, dass ich nicht in diese Regelung falle, da ich vor dem 17.02.06 ausgezogen bin. Aber danke für deine Mühe :)


    Ich möchte nun keine Ausbildung mehr beginnen, bei der ich BaFöG beziehen muss, sondern eine, wo ich gleich Geld verdiene. Also das ist dann eine betriebliche, richtig?


    Salle :


    Ja, meine Mutter hat diese 200 Euro freiwillig bezahlt, das hatte mit dem BaFöG nichts zu tun.


    Und dass ich nur beim Umzug unterstützt werde, wenn es einen Grund gibt, weiß ich jetzt auch schon ;) Auch dir trotzdem vielen Dank für die ausführliche Antwort!


    Soo, jetzt heißt es abwarten und hoffen, denn wenn ich es nicht bewilligt bekomme, hab ich echt ein Problem :(


    Eine Frage hab ich noch...hab ich denn weiterhin Anspruch auf Kindergeld?


    Liebe Grüße, die Primel