Hartz IV auch wenn ich im Ausland bin?

  • Hallo,


    also ich bin Studentin und bekomme für meine 2 kleinen Kinder 3 und 5 Jahre alt Hartz IV. Nun will ich im August in Österreich weiter studieren für ca. 2 Jahre. Unser Hauptwohnsitz wird hier in Deutschland bleiben, ich werde mich bei meinen Eltern als Hauptwohnsitz melden. Österreich ist dann mein Zweitwohnsitz. Meine Frage ist nun bekommen die Kinder weiterhin Hartz IV für diese Zeit, sie gehen natürlich mit nach Österreich.


    Vielen Dank für Eure Antworten.


    Liebe Grüße

  • Hallo Destiny!


    Ich habe auch Deine andere Anfrage gelesen. Ich gehe davon aus das Du aufgrund Deiner beiden Kinder mit dem Studium hinterher hinkst. Allerdings hat das mit der Höchstdauer von BAFÖG sicherlich auch einen guten Grund.


    Das mit dem Studium in Österreich macht für mich keinen Sinn, das könntest Du doch auch hier weiterführen, denn ich gehe davon aus das die Höchstgrenze fürs Ausland-BAFÖG identisch mit der hiesigen ist.


    Ehrlich, ich frage mich wie man so denken kann, nach dem BAFÖG auch noch einen Anspruch für ein AUSLANDS-BAFÖG durchzubekommen, aber hier im Forum fragen Leute für`s Katzenfutter nach und leid tun mir nur Deine beiden Kids.


    Vermutlich musst Du das Studium beenden weil die ARGE Dir vorhalten wird das durch weitere Leistungen nicht garantiert ist das Du langfristig aus dem Leistungsbezug ausscheiden wirst.


    Das mit dem 2.Wohnsitz halte ich für sehr riskant obwohl`s ja auch Leute geben soll, die mit HARTZ IV in Südspanien Ihr Auskommen suchen und bei Post von der ARGE dann mal schnell per Billigflieger zurück kommen. Das ist für mich alles Quatsch und basiert letztlich auf Abzocke des Staates, wofür ich bis zu einem gewissen Teil Verständnis finde, aber andererseits auch einen ziemlich dicken Hals bekomme wenn ich sehe wie unverantwortlich und egoistisch einige Mitmenschen glauben sich alles herausnehmen zu dürfen.


    Du musst jeder Zeit erreichbar sein und wenn Du die Eingliederugnsvereinbarung unterschreibst wird Dir eventuell sogar der Verbleib im Einzugsbereich der ARGE vorgeschrieben (Getthorisierung a la 3.Reich) wogegen Du schon verstösst wenn Du sowieso in Österreich lebst und zudem die Kinder mitnehmen willst.


    Wie schnell kannst Du denn Dein Studium beenden? Schließlich ist eines Deiner Kinder schon 5 Jahre und kommt dann ja auch irgendwann in die Schule? Schon mal drüber nachgedacht? - sie gehen natürlich mit nach Österreich!


    Manchmal muss man Prioritäten setzen, soll heissen, Du oder Deine Kinder - aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit beides!


    Das ist meine Denkhaltung , sorry wenn`s hart klingt, aber "that`s life"!

  • Hey,


    erstmal Danke für Deine Antwort... Nun ich gehe ja nicht aus lauter langer Weile nach Österreich sondern weil ich zu meinem Partner ziehe. Die Kids habe ich schon im Kindergarten und zur Schule angemeldet dort. Das war mir wichtig, dass die Große dort direkt eingeschult wird und nicht hier ein halbes Jahr zur Schule geht, einen Freundeskreis aufbaut und dann weggezogen wird und es in Österreich schwer haben wird, sich in die neue Klasse einzugewöhnen. Den Kindern gefällt es sehr in Österreich, das ist nicht das Problem. Ich konnte 3 Semester nicht in die Uni, wegen Scheidung, Umzug, Krankheiten der Kinder. Ich musste fliehen vor meinem Ex weil er mich körperlich verletzt hatte usw. Tja ich bräuchte vorneweg noch 4 Semester um fertig zu werden. Und da wir endlich als Familie zusammenleben wollen (also mein Partner, die Kids und ich) und natürlich die Fahrtkosten nicht zu vergessen, denn immerhin sehen wir uns jedes Wochenende, werde ich zu ihm ziehen. Ich möchte auf jeden Fall fertig studieren und bekomme auch sicher einiges vonmeinem bisherigen Studium angerechnet, so daß ich eventuell in 1,5 - 2 Jahren fertig bin.


    Es war halt nur die Frage ob es geht, das die Kids weiterhin Hartz IV bekommen? So wie sich das aber jetzt angehört hat, geht das wohl nicht.

  • Ich würde mal prüfen, ob es und ggf. und welche Leistungen es in Österreich gibt, wenn du deinen Wohnsitz nach dort verlegst. Heisst dort sicher nicht "Hartz IV" und auch nicht ALG II, aber sowas ähnliches gibt es dort mit Sicherheit auch.
    Ist dein Partner Ötzi? Dann müsste er wissen, was es in felix Austria so gibt.

  • Hallo,


    das Problem ist wohl das ich in Österreich nix bekomme, da ich ja Deutsche bin und auch nur in Österreich bleiben kann für Jahre, wenn ich ein bestimmtes Einkommen habe und nicht auf den Staat angewiesen bin, ansonsten bekomme ich wohl keine Aufenthaltsgenehmigung und muss nach 3 Monaten zurück. Letzter Ausweg wär eine Heirat, dann hätte ich auch Anspruch auf Sozialleistungen, aber ich will aus Liebe heiraten und nicht, weil ich dann finanziell besser leben würde. Alles nicht so einfach, seufz.

  • Da hast du recht:


    Auch wer nicht erwerbstätig sist, hat als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union das Recht, in jedem EU-Land zu leben. Das Aufenthaltsrecht ist an zwei Bedingungen geknüpft: Das "Finanzpolster" muß ausreichen, um den Lebensunterhalt im betreffenden EU-Land bestreiten zu können (ausreichende "Existenzmittel"). Wer in einem anderen EU-Land leben will, muss außerdem krankenversichert sein. Der europäische Gesetzgeber wollte bewusst bei den Sozialleistungen ein "Europa à la carte" verhindern. Auch einen eventuellen Sozialhilfeanspruch kann man deshalb nicht in ein anderen EU-Land "mitnehmen.


    Wer in ein anderes EU-Land umziehen möchte, ohne erwerbstätig zu sein, muss deshalb nachweisen, dass er dort keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen wird. Die Messlatte ist dabei in der Regel der örtliche Sozialhilfesatz: Man muss belegen, dass die eigenen Einkünfte in der Zeit des geplanten Aufenthalts so hoch sind, dass Ihnen nach spanischem Recht keine Sozialhilfe zusteht. Eine Zusicherung reicht dabei nicht aus, man wird von Ihnen schriftliche Bestätigungen erwarten.
    http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/aufenthaltsrecht-eu/7218/

  • Hallo nochmal!


    Bezüglich des Leistungsanspruches für die Kinder wäre demnach (Alter der Kinder) wohl nach wie vor der Vater zum Unterhalt verpflichtet, kann er das nicht besteht ein Anspruch der in der Regel durch das Amt ( allerdings nur Mindestleistung) übernommen wird, ich denke das gilt auch für das Ausland.


    Frag doch mal diesbezüglich nach, Jugendamt, Sozialamt, ARGE, am Besten bei den Chef`s - die meisten Fallmanager sagen eh "geht nicht" weil sie mit den Sachverhalten selten konfrontiert sind und auch nicht alles wissen können.


    Für Dich sehe ich null Chance!


    Sorry, aber vielleicht ist`s ja auch nicht richtig!


    Gruß

  • Hallo,


    es ist richtig das der Unterhaltsanspruch gegen den Kindsvater auch ins Ausland mitgenommen und eingeklagt werden kann.
    Bei Leistungen der Arge trifft dies aber nicht zu.


    Leistungen der Arge für die Kinder würde eventuell auch im Ausland übernommen werden, wenn du dort eine Arbeitsstelle antreten würdest und diese euren kompletten Lebensunterhalt (noch) nicht sicher stellen würde.
    Aber selbst in diesem Fall würde die Arge eine Kosten Nutzen Kalkullation anstellen und wahrscheinlich negativ bescheiden.


    Da du nun für die Arge aus nichtigen Gründen, einen Umzug in ein anders Land planst und dort mit deinem Lebenspartner zusammen ziehst, darüber hinaus weiter studierst was du auch in Deutschland gekonnt hättest, wirst du keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen für die Kinder haben.


    Wenn du in Deutschland den Hauptwohnsitz angibst, deine Kinder aber nachweislich in Österreich zur Schule gehen wird dies spätestens bei der Post vom deutschen Schulamt auffallen.
    Das bedeutet ÄRGER.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du Anspruch auf Auslandsbafög hast wenn dein Studium bereits so lange über der Regelstudienzeit liegt.
    Ich glaube für dich und deine Kinder wäre es wesentlich einfacher wenn dein Freund nach Deutschland ziehen würde.