Hallo Zusammen!
Wir brauchen bitte mal einen Rat bzgl. der Notwendigkeit der Beantragung von ALG II.
Mein Partner und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin Vollverdienerin und daher würde mein Partner, der kurz vor der Beantragung von ALG II steht, eh' keine Leistungen erhalten. Soweit so gut, will ich gar nicht dran rumkriteln.
Er hat noch bis Ende dieser Woche seinen Job. Dann wäre er ab Montag wieder arbeitslos und hat von da an noch ca. 4 Wochen lang Anspruch auf ALG I, da er vor Antritt der noch laufenden Beschäftigung "nur" ca. 11 Monate Arbeitslosengeld bezogen hat. Bereits am 06.02.08 hat er einen Termin bei der Arge zur Beantragung von ALG II.
Nun hat er allerdings die Möglichkeit, ab besagtem Montag, dem 21.01.08, auf Basis eines 500 € Jobs eine Anstellung zu bekommen. In dem Rahmen (zwischen 401,00 - 800,00€) geht er dann ja bereits einer Tätigkeit nach, für die er zwar vermindert, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlt etc.
Somit erübrigt sich doch dann die Beantragung von ALG II, oder?
Vielen Dank für Eure Antwort (en) !