Habe ich anspruch auf Einstiegsgeld?

  • Ich habe in dieser Woche eine Tätigkeit mit 25 Stunden angefangen und habe einen Bruttolohn von 1200,- € . Nun möchte ich wissen ob ich denn ebenfalls ein Anspruch von Einstiegsgeld habe. Vielen dank für eure Hilfe.

  • § 29 SGB 2:


    Einstiegsgeld


    (1) 1Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. 2Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.


    (2) 1Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. 2Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.


    (3) 1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. 2Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden Regelleistung herzustellen

  • Hallo nataly!


    Ich habe in punkto Fördergelder in den letzten Monaten mit mehreren Unternehmensberatern zu tun gehabt, einer davon ist auf HARTZ IV Fördergelder spezialisiert und hat mir etwas von Fördermöglichkeiten in Höhe von 3000 € erzählt also denke ich das es durchaus möglich ist mehr als das besagte EWinstiegsgeld zu bekommen. Kontakt zum Herrn Seedorf bekommt Ihr über www.zuhausebleiben.de / Jülich Unternehmensberatung Douvos!


    Gruß