Hallo,
Habe 8 Monate beim Landschaftsgärtner gearbeitet.
Mein Frau hat einen Klein Vertieb mit Handel und Gartenpflege.
da die Wintermonate nicht so hervorragend sind,also kaum Einnahmen.
haben wir Anspruch auf Hartz IV. oder bekommen wir HartzIV auf Darlehensbasis.
Freue mich auf jede Antwort
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Ihr habt, sofern bedürftig, Anspruch auf ALG II.
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Hallo Gaston und Naturbiene!
Stopp, so einfach ist das mit dem HARTZ IV Anspruch für beide nicht!
Für eine im Angestellten-Verhältnis gestanden Person, ist das alles ziemlich klar und unkompliziert geregelt. Bei bestehendem Gewerbe des Lebenspartners muß man ganz schön die Hose runter lassen, da werden andere Kriterien geprüft, z.B. ob langfistig überhaupt mit dem Gewerbe erfolgreich der Leistungsbezug von HARTZ IV Leistungen ausgeschlossen werden kann. Sieht der Fallmanager dies nicht als gegeben muss man sogar das Gewerbe abmelden. Ausserdem wird dem Unternehmer zugemutet für entsprechende Überbrückungsphasen anderen Orts, z.B. Hausbank, Wirtschaftsförderung, Arbeitsagentur (Schlechtwettergeld) zunächts einmal um Hilfeleistungen zu ersuchen.
Wenn Naturbiene im Betrieb der Frau beschäftigt war und sich nun arbeitslos meldet besteht auf jeden Fall für die Frau der Anspruch auf HARTZ IV.
Ich habe einen Bekannten der im Gesundheitswesen gegenwärtig eine ähnliche Situation erfährt und da müssen Bilanzen und Kontoauszüge den Beleg erbringen das seinerseits keine Erträge erwirtschaftet werden.
Damit kann zumindest der Ehegattin der HARTZ IV Anspruch bewilligt werden.
Die Kleinunternehmer sind in Deutschland so gesehen noch beschissener dran wie ein Angestellter, dies haben wir einem Kanzler Namens Helmut KOHL zu verdanken der die Mitbürger quasi mit viel Euphorie zur Selbstständigkeit aufforderte um auf diese Weise die steigenden Arbeitslosenzahlen einzudämmen.
Als Unternehmer solltet Ihr zunächst das Arbeitsamt um Rat bitten, die sind verpflichtet die entsprechenden
Möglichkeiten offen zulegen!Gruß
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Horst, es gibt nur zwei Behörden, die zur Aufgabe eines Gewerbes zwingen können: Das Gewerbe- und das Finanzamt.
Die Arge hat weder die Befugnis, noch gibt es dafür eine Gesetzesgrundlage. Im Gegenteil, der Hilfebedürftige hat alles zu tun, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen oder zu verringern.
Auch muss der Unternehmer nicht oder weniger die Hosen runter lassen, als jeder andere Antragsteller.
Ebenso kann er nicht genötigt werden, ein Darlehen bei seiner Geschäftsbank aufzunehmen.
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Hallo GASTON !
Richtig! Und meine Unterschrift zur Gewerbeabmeldung durfte ich beim Bürgernmeister leisten! Glaubst Du das die Jungs nicht zusammenarbeiten? Datenschutz ? Das ich nicht lache, die tauschen sich schneller aus wie Du gucken kannst!
Wei war das noch mit §16 SGBII ?Und wenn Du HARTZ IV beantragst gibst Du Dein Gewerbe an und dann wollen die Bilanzen, Kontoauszüge und bevor Du Hilfe kriegst fragt man Dich höchstens ob Deine Kreditlinie bei der Bank hinsichtlich des erhaltes des Gewerbes ausgeschöpft ist?
Und die Bänker kritisieren das viele Unternehmer viel zu spät den Schlußstrich ziehen !!!
Was glaubste, machste dann wenn man Dir seitens der ARGE erklärt das Deine geplante "Selbstständigkeit"
zukünftig nicht die Bestreitung Deines Lebensunterhaltes ohne HARTZ IV Leistungen garantiert?Ich hatte den Fall eine Podologen, der neben der Schule zu wenig Privatkunden - Weil nur der Podologe mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen kann - und somit ein zu geringes Einkommen erwirtschaftet hat. Den hat man z.B. auch bei TERTIA in eine Fortbildungsmaßnahme gesteckt und nur weil er mit mir beim Teamleiter vorstellig wurde und ich diesem mal etwas Wirtschaftsdenken vermitteln konnte, dürfte der gute Mann die Schule weiter machen.
Allerdings war die ARGE nur darauf bedacht einen Grund zu finden die Leistungenen zu streichen!
Was die ARGE kann und was sie macht sind zweierlei Dinge, ich denke wenn die Fallmanager den Auftrag haben die Leistungsbezieher zu reduzieren, sollte es hier so laufen das man den Menschen ruhig sagt was passieren kann und wie man am Besten Unangenehmes vermeidet!
Aber macht wie Ihr wollt, ich habe da ein wenig ander Ansichten und das hat auch nichts mit Ausnutzen der Sozialgesetze zu tun, so wie es hier oft geäußert wird. Vielmehr sehe ich es als legitim an sich seine Anteile am erwirtschafteten Sozialprodukt zu sichern, denn verprastet wird in diesem Staat viel von Menschen, denen es weit besser geht wie den armen Lesitungsbeziehern, die sich auch ständig anhören dürfen wie faul sie im Grunde sind!
Gruß
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