Rückzahlung von Hartz 4 - Leistungen?

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem. ich beziehe seit ein jahr hartz 4. Meine Frau wurde zum 31.12.2007 arbeitslos und bekommt jetzt ALG I. Da sie ihren Dezemberlohn rückwirkend zum 10.01.2008 ausgezahlt bekommt will die Arge jetzt meine Leistungen für Januar kürzen. Ich soll jetzt 550,00 Euro zurück zahlen.


    In der Begründung steht das ich die Leistungen zu Unrecht erhalten habe, da meine Frau 2x Geld erhält (im Januar).


    Wer kann mir sagen wie hier die Rechtslage ist oder was ich dagegen machen kann.


    Danke schon mal im voraus


    jup-l

  • Hallo jup-I !


    Nataly hat Dir eine absolut richtige Auskunft gegeben. Entscheident ist der Tag des Geldflusses, also des Zugangs auf Deinem / Eurem Konto.


    Lass Dir doch einfach vom Fallmanager bei gegensätzlicher Auffassung die gesetzliche Grundlage ausdrucken auf die er/sie glaubt sich berufen zu müssen.


    Gruß