Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem und würde mich freuen wenn ihr mir ein wenig helfen könntet.
Ich beziehe Hartz IV und bekam damals Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Seit Nov 2005 zahlt der Kindesvater den Unterhalt wieder komplett, welches der ARGE im Mai 2006 mitgeteilt wurde. Insofern mußte ich den zuviel gezahlten Anspruch mit monatlich 50 Euro zurückerstatten, was nun im April diesen Jahres erledigt wäre.
Nachdem ich die notwendigen Angaben über die höheren Unterhaltszahlungen im Mai 2006 gemacht wurden und ich einen neuen Berechnungsbescheid bekam, ging ich bei den zukünftigen Anträgen davon aus, dass der Sachbearbeiter Bescheid weiss und habe keine Änderung angegeben, da sich ja auch keine neuen Änderungen ergeben hatten.
Nunmehr wurde ich aufgefordert Unterlagen seitens der Unterhaltsvorschußkasse vorzulegen, damit eine erneute Berechnung stattfinden kann. Ich war sehr verwundert, da ich ja - was der ARGE auch bekannt ist - gar keinen Unterhaltsvorschuß mehr erhalte.
Es erfolgte eine Neuberechnung, nachdem ich nunmehr weniger Leistung als vorher erhalte und eine Anhörung bzgl. der Rückerstattung zuviel erhaltener Leistungen.
Meine Frage ist nunmehr, inwieweit die ARGE berechtigt ist, die Leistungen zurückzufordern, wenn von mir alle Angaben richtig gemacht wurden und der Umstand dem Sachbearbeiter bekannt war. Inwieweit kann ich mich auf § 45 II SGB X berufen?
Über eure Antworten würde ich mich freuen.
Liebe Grüße
feelice