Übernahme der Umzugskosten?

  • Hallo an Alle!


    Ich beziehe im Moment ALG1. Habe ab März eine Stelle in der Schweiz.
    400 KM entfernt.
    Nun habe ich gelesen das ich Mobilitätshilfe beantragen kann.
    Tue ich das vor, oder nach der Arbeitsaufnahme?
    Ein Bekannter besitzt ein Gartenunternehmen und könnte mir einen LKW
    leihen. Leider nicht umsonst, sondern zu einem regulären Preis.
    Das heißt, ich bekomme eine Rechnung über LKW-Miete und Benzinkosten.
    Er wäre dann der Fahrer. Umsonst. Beim Verladen helfen mir Familie und Bekannte.
    Was ja immernoch günstiger ist, als ein Umzugsunternehmen zu bestellen.


    Wird denn die Rechnung anerkannt?
    Denn wenn ich seinen und den Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens
    einreiche, wird mein Bekannter ja der weitaus günstigere sein.
    Oder zählt das nicht, weil er ja kein Umzugsunternehmen ist?


    Danke!

  • Hallo lunchen !


    Wenn Dein Bekannter Dir eine offizielle Rechnung stellt ist das schon mal nicht verkehrt, allerdings könnte er hinsichtlich seienr Gewerbeanmeldung Probleme bekommen, denn ich denke das Umzugsarbeiten damals nicht berücksichtigt wurden.
    Letztlich kann Dir das dann aber egal sein, für Dich zählt das dieser Bekannte für Dich die günstigste Variante darstellt.


    Dennoch bist Du verpflichtet in der Regel 3 Angebote (Kostenvoranschläge) zur Genehmigung dem Fallmanager vorzulegen.


    Auch musst Du Deinen Umzug vorher anmelden, denn wenn`s in der Schweiz dauerhaft nicht klappt und Du zurück kommst kann es sein das Du Schwierigkeiten bekommst weil Du dann einen anderen Wohnsitz angibst.


    Für private Umzüge gelten andere Erstattungssätze und die sind äußerst mickrig, also warum sollte Dein Bekannter den Fahrer dann privat fahren lassen, rechnet ab was möglich ist! Vielleicht schenkt Dir Dein Bekannter dann für den Auftrag etwas was Dir noch fehlt ?!?


    Gruß

  • Hallo,


    dieses Halbwissen im Forum macht mich manchmal echt wahnsinnig.


    Hallo lunchen !
    Wenn Dein Bekannter Dir eine offizielle Rechnung stellt ist das schon mal nicht verkehrt, allerdings könnte er hinsichtlich seienr Gewerbeanmeldung Probleme bekommen, denn ich denke das Umzugsarbeiten damals nicht berücksichtigt wurden.


    Das ist Unsinn. Jeder Gewerbetreibende kann jede - nicht genehmigungspflichtige - Tätigkeit ausüben. Jedoch muss bei regelmäßiger Durchführung der Tätigkeit dies in den Gewerbeschein aufgenommen werden (Änderung per Fax binnen weniger Tage für 15-45 Euro). Es ist also gewerberechtlich überhaupt kein Problem, wenn der Gärtner seinen LKW verleiht. Zum Thema Versicherung sollte man sich eher Gedanken machen.


    Dennoch bist Du verpflichtet in der Regel 3 Angebote (Kostenvoranschläge) zur Genehmigung dem Fallmanager vorzulegen.


    Tipp: www.easy-umzug.de Hier gibt man einmal alle Daten ein und bekommt dann Angebote von verschiedenen Umzugsunternehmen.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo Joachim !


    Danke für Deine Erläuterungen!


    Wie wäre es wenn Du mit Deinem Vollwissen Dich zukünftig mehr einbringst?


    Etwas mehr Solidarität unter den Betroffenen könnte nicht schaden!


    Gruß


    Ps. : Trotzdem ändert es nichts daran das die ARGE die Leistungsbezieher auffordert 3 Angebote abzugeben!


    Und versicherungstechnisch kommt man natürlich als Selbstständiger in Haftungsfragen auch ohne Probleme durchs Leben wenn die
    Gewerbeanmeldung eben diese Tätigkeiten nicht beinhaltet, oder ?!

  • Und versicherungstechnisch kommt man natürlich als Selbstständiger in Haftungsfragen auch ohne Probleme durchs Leben wenn die Gewerbeanmeldung eben diese Tätigkeiten nicht beinhaltet, oder ?!


    Wenn - vollkommen unabhängig von der Gewerbeanmeldung, die nun wirklich jeder Versicherung egal ist - die entsprechenden Versicherungen so abgeschlossen sind, dass Kunden mitversichert sind (beispielsweise KfZ-Haftpflicht) ist das alles kein Problem.


    Grüße,
    Joachim