Hallo,
brauche ein paar Infos.
Ich habe ein Haus mit 127 m² Wohnfläche und wohne alleine darin.
Die ARGE sagt nun das Haus ist kein Schonvermögen mehr da nun als Freigrenzen nur mehr 80 m² für ETW´s und 90 m² für EFH, bei nur einem oder zwei Bewohnern, gelden.
Falls das so stimmt es gibt da ein Urteil vom BSG vom Nov. 2006 auf das sich die ARGe bezieht.
Nach dem Ausdruck von der ARGE ging es da um eine ETW die aber nicht größer war wie 80 m².
Wiseo als hat da ein BSG Richter extra die Freigenzen herunter gesetzt, wenn doch als schon vorher geregelt war. (Machen Richter Gesezte? Ich dachte immer die Gesetze kommen aus der Mitte des Bundestages, scheinbar bin ich naiv.).
Da mein Haus im Grundstück meiner Mutter liegt (Hinterlieger) müsste doch allein aus dieser Tatsache schon abgeleitet werdren das mein Haus einen geringeren Verkehrswert hat als ein vergleichbares anderes.
Somit müsste doch das Verwertungsverbot wegen Unwirtschaftlichkeit greifen.
Außerdem habe ich von meiner Mutter Geld für den Hausbau bekommen, aber ohne Belge wie Darlehemsvertag ( ev. gibts noch Rechnungen Hausbauzeit war 1990 bis 1992).
Könnten ein nachträglich erstellter Darlehenvertrag (Vertragsfreiheit ?) oder alte Rechnungen als Beweis dienen.
Müssen die Argeen nicht auch prüfen was günstiger ist. Ich bekamm für fürs Haus nur rund 28.- ? und die Heizkostenpauschale für 50 m².
Wenn ich mein Haus verkaufen müsste, dannmüssste ich auch meiner Mutter Ihr Geld zurück geben und ich müsste mir eine Wohnung mieten, diese Miete wäre dann ( nach den Verbrauch meines Vermögens) dann wieder zuschussfähig. Meiner Ansicht nach widersinnig.
Kann mir da jemand ein paar Tipps geben, Danke im Voraus!