ALG II als Darlehen/ GEZ Befreiung ?

  • Hallo zusammen,


    erhalte seit einigen Monbaten ALG II nicht mehr als Zuschuss, sondern als Darlehen.
    Arge meinte, daß die Befreiung von den GEZ-Gebühren dann nicht greifen.
    Meine Frage an Euch:
    Bin ich bei ALG II auf Darlehenbasis weiterhin von den GEZ Gebühren befreit ?
    Gibt es Urteile hierzu, die Ihr kennt ?


    Gruß an alle
    Benjamin

  • Im Staatsvertrag steht über die Gebührenbefreiung von ALG-2-Empfängern in § 6 Abs.1 Nr. 3 folgendes:



    (1) Von Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende
    natürliche Personen und deren Ehegatten im ausschließlich
    privaten Bereich befreit:
    1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten
    Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe)
    oder nach den §§ 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes,
    2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches),
    3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich
    von Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach
    § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches,

  • Hallo Nataly,
    zu Deiner Frage, warum ALG II bei mir als Darlehen gezahlt wird:
    Derzeit wird sozialgerichtlich geprüft, ob anzurechendes Vermögen
    vorhanden ist. Dies behauptet natürlich die Arge und zahlt vorerst
    nur ALG II auf Darlehnbasis. Werde über den Ausgang des Verfahrens
    berichten.
    Gruß und danke für die Hinweise
    Benjamin

  • Hallo Benjamin!


    Dann las Dich doch auch auf Darlehnsbasis von den GEZ-Zahlungen befreien!


    Was passiert denn wenn das Gericht zu Deinen Gunsten entscheidet? Erstattet Dir die ARGE dann die zuviel geleisteten GEZ Gebühren? - Mit Sicherheit nicht, weil sie lediglich den Leistungsbescheid erstellt und dieser ist für die GEZ maßgeblich!


    Also hin zum Sachberarbeiter der die GEZ Befreiung bearbeitet und den Leistungsbescheid vorlegen!



    Gruß