Hallo zusammen,
erhalte seit einigen Monbaten ALG II nicht mehr als Zuschuss, sondern als Darlehen.
Arge meinte, daß die Befreiung von den GEZ-Gebühren dann nicht greifen.
Meine Frage an Euch:
Bin ich bei ALG II auf Darlehenbasis weiterhin von den GEZ Gebühren befreit ?
Gibt es Urteile hierzu, die Ihr kennt ?
Gruß an alle
Benjamin