Kein Bafög kein BAB

  • Hallo,


    ich mache im moment eine verkürzte ausbildung. hatte im saarland gewohnt und dort die miete bezahlt und noch 50? dazu bekommen. bin dann wieder in die pfalz gezogen und bekomme seid august 2007 kein hartz IV mehr mit der begründung, dass es ein versehen gewesen wäre, dass ich überhaupt was bekommen hätte und weil ich dem grunde nach förderungsfähig wäre. ich bekomme aber kein bafög und mein bab-antrag wurde auch abgelehnt. jetzt bekomme ich keine unterstützung und muss meine ausbildung daher abbrechen. ist das rechtens? ich habe mal widerspruch gegen den bescheid eingelegt. da mein ausbildungsplatz 90km (einfach) von meiner wohnung entfernt ist, muss ich schon 250? benzinkosten decken jeden monat, kurz gesagt mir bleibt von der ausbildungsvergütung nichts übrig, im gegenteil ich muss jeden monat noch was drauflegen.
    kurz und gut interessiert es mich ob das wirklich so ist, dass dich der staat, obwohl du einen ausbildungsplatz hast und arbeiten gehst, dir aber der lohn nicht reicht, im stich lässt.
    ich müsste dann meine ausbildung kündigen und wäre dann wieder hartz IV empfänger, dass ist doch totaler blödsinn!?!?!?

  • Hallo,


    du schreibstm das die Arge deinen Antrag mit der Begründung, dass die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig wäre abgelehnt hat.
    Warum bekommst du denn kein Bafög und aus welchen Gründen wurde BAB abgelehnt.


    Wie hoch ist denn dein Einkommen zur Zeit und aus welchen Einkünften setzt es sich zusammen.


    Und warum wohnst du 90km enfernt?

  • hallo,


    Ich bekomme kein bafög, weil es eine betriebliche ausbildung ist und keine schuliche.
    der bab-antrag wurde abgelehnt, weil meine eltern vor 2 jahren genügend verdient hatten.
    (heute sind sie beide rentner!!!)
    mein nettoeinkommen beläuft sich auf 493€.
    ich wohne deshalb soweit weg, weil ein kollege, der nur ein ort weiter wohnt, in der selben firma tätig ist und ich mit ihm eine fahrgemeinschaft mache. Ich kann auch nicht umziehen wenn ich die miete nicht bezahlt bekomme! ;)

  • Wohnst du bei den Eltern? Bei BAföG kann anstelle des Einkommens vor 2 Jahren das Einkommen im Bewilligungszeitraum zugrunde gelegt werden, es muss ein "Aktualisierungsantrag" gestellt werden. Gibt es das bei BAB nicht?