Dürfen wir umziehen ???

  • Hallo !!!


    Ich bin das erste mal hier bei Euch und hoffe das Ihr mir helfen könnt :D


    Wir sind 3 Personen, mein Freund (28), meine Tochter (8) und ich (27) und wohnen seit 9 Jahren in einer 56qm großen 3 Zimmer Wohnung. Wir möchten jetzt aber gern hier ausziehen. So langsam wachsen die Ansprüche unserer Tochter und der Hausverwalter kümmert sich um nichts :mad: Die Fenster ziehen, die Heizung funzt nicht richtig, die Mülltonnen werden nicht regelmäßig von unserem Hausmeister rausgestellt, und der Mieter unter uns feiert die ganze Nacht laute Partys. Alles haben wir schon beim Hausverwalter angesprochen wo danach aber nichts passiert ist. Man wird da dann auch noch doof angemacht :confused: !!! Wir haben jetzt eine Nebenkostenabrechnung bekommen in der wir 628 Euro nachzahlen sollen. Ich frage mich echt wofür !!! Und es wird jedes Jahr mehr !!! Na gut das hat das Amt bezahlt aber wir sollen jetzt die Miete um 50 Euro erhöhen damit es nicht wieder zu solch einer hohen Nachzahlung kommt.
    Wir würden jetzt gern in eine 70 qm Wohnung umziehen. Hier zahlen wir eine Kaltmiete von 255 Euro und die neue Wohnung würde 280 Kalt kosten. Das ist jetzt ja nicht der große unterschied. Aber dürfen wir umziehen ??? Ich denke schon das das Amt nicht dafür stimmen wird, aber dürfen wir dann trotzdem umziehen ??? Eine Kaution müssen wir nicht zahlen und Umzugbeihilfe wollen wir auch nicht. Können sie uns ganz verbieten das wir umziehen ??? Oder zahlen sie dann gar nichts mehr ??? Und wie sieht das aus wenn wir trotz Absage umziehen und dann Nebenkosten nachzahlen sollen ??? Weigern die vom amt sich dann ???
    Hoffe das Ihr Rat für mich habt :)


    LG Miriam

  • hallo miriam,
    ein nachbarschaftstreit könnte in ausnahmefällen ein umzugsgrund sein,jedoch muss durch ein streit eure lebenssituation "bedroht" sein, d.h. einschüchterung der mieter oder psychische nachfolgen...normalerweise stehen drei personen bis zu 75qm zu.jedoch würde ich euch nicht empfehlen, ohne eine zustimmung umzuziehen, denn sonst folgt eine sanktion und ihr habt noch mehr schulden und stress am hals.
    schaut euch einfach nach einer neuen wohnung um und lasst euch von dem neuen vermieter einen kostenvoranschlag geben.dann besprichst du das mit deinem sachberater.es kann auch sein,dass ihr eine zustimmung bekommt,jedoch denke ich, dass ihr euren umzug selber zahlen müsst.


    frag einfach mal nach..;)


    lg pitty23

  • Hallo,


    ich gehe auch davon aus, das die Arge einem Umzug nicht zustimmen wird.
    Die Wohnung liegt zwar deutlich unter der Maximalgröße für 3 Personen, ist aber aufgrund der Zimmeraufteilung auch weiterhin zumutbar.
    Wenn ihr ohne Zustimmung der Arge umzieht, werden nur die Kosten in Höhe der alten Wohnung übernommen.


    Bei der Übernahme von eventuellen Betreibskostennachzahlungen in der neuen Wohnung kann es ebenfalls zu Problemen kommen.
    Diese werden nur anteilig übernommen.
    Wenn der neue Wohnraum, ein Altbau oder schlecht isoliert oder über eine Gasheizung beheizt werden sollte, könnte schnell ein Sümmchen zusammen kommen das nicht ganz so einfach von den Regelsätzen bezahlt werden kann.


    Fragt doch mal den Vermieter nach den Abrechnungen der letzten Jahre und überlegt dann nochmal in Ruhe ob ihr euch das finanziell leisten könnt.


    Ich würde ich euch aber trotzdem raten bei der Arge einen Antrag auf eine neue Wohnung zu stellen.
    Die Begründung sollte aber stichfest sein.
    Zum Beispiel die beengenden Verhältnisse, ich weiß nicht wie eure Wohnung aufgeteilt ist aber z. Bsp bei einer Wohnung die zwar 3 Zimmer hat und von den dir angegebenen Größe bereits 10m² auf einen Flur entfallen und nochmals 7m² auf ein geräumiges Badezimmer sieht die Sachlage trotz der Räume wieder ganz anders aus.
    Ich sehe aber keine Argumentationsgrundlage wegen der nachbarschaftlichen Verhältnisse und würde diese auch bei der Begründung außen vorlassen.


    Viel Glück