Wieviel Geld würden wir bekommen? Und die Wohnug?

  • Mein Freund (21 Jahre) und ich (20 Jahre) erwarten im Juni 2008 unser erstes Baby! Wir leben beide noch bei unseren Eltern. Jedoch kann ich mit dem Baby nicht bei mir zu Hause wohnen bleiben. Platzmangel!
    Mein Freund und ich möchten nun zusammen ziehen und uns gemeinsam um das Kind kümmern und es erziehen. Wie ist das jetzt mit der Wohnung? Wie groß darf sie sein und wie teuer? Wie viel Geld würden wir bekommen? ALG II, Hartz 4? Kann mir das jemand sagen und evtl. eine gesamte Auflistung erstellen? Können wir schon vor der Geburt zusammenwohnen, oder erst, wenn das Kind da ist? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!?

  • Also ersteinmal alles gute für euch :)


    Ihr könnt glaub ich erst nach der Geburt zusammen ziehen weiß es aber nicht genau.
    Da hilft nur mal nachfragen liegt oft auch viel vom zuständigen Sachbearbeiter ab.


    Also zustehen würden euch im prinzip 311 ? Pro person und 238 ? für das Kind, außerdem noch im ersten Jahr 300 ? Elterngeld die nicht angerechnet werden und 154 ? Kindergeld die allerdings nicht anrechnungsfrei sind. Wenn ihr vor der Geburt zusammen ziehen könnt stehen dir auch ca. 50 ? Mehrbedarf für Schwangere ab der 13 SSW zu.
    Also noch mal im überblick:
    311 ? pro Person = 622 ?
    238 ? für Kinder bis 14 Jahre = 238 ?
    300 ? Elterngeld f. 12 Monate = 300 ?
    154 ? Kindergeld wird voll angerechnet = 0 ?
    -----------
    macht Insgesamt 1160 ?


    Wenn ihr vor der Geburt zusammenzieht sind es nur ca. 672 ? also 2*311?+50?


    Außerdem noch die Kosten für Unterkunft die allerdings vom Mietspiegel eurer Stadt abhängig sind generell kann man sagen das für 2 Personen 50 m² oder 2 Zimmer (in gut geschnittenen Wohnungen auch 3 Zimmer allerdings zählt vorallem die m² zahlt) und für jede weitere Person 15 m² oder 3 Zimmer. Allerdings geht die ARGE davon aus das Kinder bis zum 3 Lebensjahr kein eigenes Zimmer benötigen.



    Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen


    Liebe Grüße
    Tina

  • hallo tinsche,
    auch erstma alles gute für euch..
    also um nochmal was klar zu stellen.für das kind bekommt ihr keine 238? sondern nur 207?.naja bei mir ist es fast so wie bei dir nur ich wohne bereits mit meinem freund zusammen und baby kommt in ca. 8 wochen...


    nun ja also ihr würdet bekommen:


    du und partner zusammen: 622?
    baby: 207? (also beim amt wird nur 124 statt 154? kindergeld angerechnet,also die differenz von 30? ist ein freibetrag)
    elterngeld: 300?
    wenn du noch während der schwangerschaft nen antrag stellst,bekommst du noch einen mehrbedarf von 53,07? solange das kind noch nicht da ist (aber leider nicht rückwirkend)
    und du kannst einen antrag auf erstausstattung fürs kind und geburt stelen.. (ca. 250? pauschal bekommst du)
    naja und gleichzeitig wenn das deine erste wohnung ist in der ihr einzieht,könnt ihr noch einen antrag auf erstausstattung für möbel inkl. haushaltsgeräte stellen (pauschal 840?)


    so und jetzt zur wohnung...
    mit drei personen darf die wohnung maximal 75 qm gross sein oder bis maximal 385? kalt kosten..(so ist es zumindest bei mir)
    naja und nebenkosten ausser strom (den musst du selber zahlen) so um die 160 ?


    hoffe ich habe dir nen bisschen geholfen und dir viel glück..;)

  • Hallo,


    die Aufstellung der Regelbeträge von Pitty stimmen soweit, euch stehen also nur 207€ für das Baby zu, davon wird das Kindergeld in Anzug gebracht.
    Die Differenz ist dann der Zahlbetrag für das Kind.
    Dazu kommt das Elterngeld, dies ist bis zu einem Betrag von 300€ anrechnungsfrei.
    Was euch monatlich zusteht, hängt aber auch davon ab, über welches Einkommen der Kindsvater verfügt.
    Was macht denn der junge Mann?
    Er ist natürlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet!


    Da du angibst das ein Verbleib mit dem Kind im Elternaus wegen Platzmangel unmöglich ist, muss dem Umzug vor der Geburt des Kindes stattgegeben werden.


    Wie hoch die angemessenen KDU Kosten sind, ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
    Also bei der Arge nachfragen und einen Antrag auf ALG2 und eine eigene Wohnung stellen.


    Da ihr noch sehr jund seid und ein Kind eine sehr große Verantwortung darstellt, würde ich euch ebenfalls ans Herz legen eine Beratungstelle aufzusuchen.
    Dort kann man euch bei der Beantragung von ALG2 Leistungen sowie bei der Beantragung der Erstausstattung und allgemeinen Fragen rund um das Leben mit einem Kind beraten und unterstützen.


    Viel Glück!

  • Also erstma hallo...
    mein freund und ich bekommen im februar unser erstes kind und wollen nun zusammen ziehen...


    ich war heute beim jobcenter um das mietangebot prüfen zu lassen...das amt is der meinung das wir mit dem kind in einer 2-raum-wohnung leben können bis das kind 1 jahr alt is...


    die wohnung is 48m² groß und ich denke nich dass das ausreicht um ein kind groß zu ziehen.


    die wohnung die wir haben möchten is 70m² und kostet 461 euro, das was höher is als das amt es übernimmt würden wir ja selbst zahlen. aber die meinen die is zu groß für 3 personen..


    was kann ich machen damit wir die wohnung nun doch kriegen...weil die wohnung is in der nähe unsere familien...


    Danke für eure antworten...

  • - Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten ist als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins/m² zu ermitteln (”Produkttheorie”, BSG, 7.11.2006 – B 7b AS 18/06 R)


    daher ist immer der angemmesse Mietzins zuzahlen, egal wie groß die wohnung ist


    die qm-meter-zahl spielt nur bei der berechnung der kosten eine rolle, man ist aber nie gezwungen nur 2 zimmr zu haben usw.


    also nehmt die 70qm wohnung, wenn ihr wollt und zahlt den rest dazu

  • hallo ich habe eine frage meine freundin und ich haben ein kind und ich bekomme arbeitslosen geld 1 und meine freundin muss jetzt einen hartz 4 antrag stellen und würde 1300 euro bekommen wenn ich aber ab nächsten monat wieder arbeiten gehe bekommt sie dann noch hartz 4 oder muss ich für alles auf kommen