Will endlich weg vom Arbeitsamt / auch durch Teilzeitjob`s

  • Hallo alle zusammen


    Vor ein paar Tagen musste ich auf´s Arbeitsamt zu einer Gruppeninformation. Da hieß es, dass in der nächsten Zeit eine Reihe an Arbeitsbeschaffungsmassnahmen auf uns zu kommen werden. Ein 2wöchiges Bewerbertraining, Ein 4wöchiger Computerkurs, Praktikumsstellen (wo man kein Geld dafür bekommt, versteht sich) und zu guter letzt ein 1-Euro-job, der bis zu einen Jahr andauern kann.


    Solche Arbeitsbeschaffungsmassnahmen bringen meiner Meinung nach doch überhaupt nichts, bis auf die Firmen, für die man kostenlos arbeiten muß. Derjenige, der diese Gruppeninformation leitete, war sowieso so ein Kotzbrocken, der uns das Gefühl gab, als wenn wir Hartz4-Empfänger das aller letzte Stück Dreck wären.


    Ich habe die Schnauze wirklich so was von voll vom Arbeitsamt, ich will einfach nur noch weg, egal wie. Das Problem ist, alle Firmen bei denen ich mich in letzter Zeit beworben habe, benötigen zur Zeit keine Arbeitskräfte. Jetzt habe ich beschlossen, mich auch nach Teilzeitjob`s umzusehn. Ich bekomme zur Zeit vom Arbeitsamt 347 Euro und jetzt die eigentliche Frage:


    Welchen Nettolohn muß ich bei einem Teilzeitjob mindestens haben, um vom Arbeitsamt endlich wegzukommen?


    Danke für euere Antworten

  • Hallo!


    ich denke nicht daß Dir hier jmd. darauf eine eindeutige Antwort in Euro und Cent geben kann..... Es kommt doch darauf an was Du jetzt alles von der Arge gezahlt bekommst. Überspitzt könnte man sagen: rechne doch selber mal! Wenn Du genausoviel bekommst wie jetzt , dann dürftest Du keinen Anspruch mehr haben... besser leben kannst Du dadurch natürlich nicht..


    Einfach mal ein bißchen überlegen bei solchen Fragen......


    LG Laetitia

  • Hallo,


    ich verstehe deine eigentlich Frage auch nicht so ganz!
    Du kannst jederzeit auf ALG2 Leistungen verzichten!


    Wenn du also einen Job hast, und der Meinung bist von diesem Gehalt leben zu können bist du nicht verpflichtet ergänzende Leistungen zu beantragen, auch wenn dein Verdienst unter dem ALG2 Satz liegt.

  • Wenn Du genausoviel bekommst wie jetzt , dann dürftest Du keinen Anspruch mehr haben


    Wenn du also einen Job hast, und der Meinung bist von diesem Gehalt leben zu können bist du nicht verpflichtet ergänzende Leistungen zu beantragen, auch wenn dein Verdienst unter dem ALG2 Satz liegt.


    Ok danke. Das wollte ich eigentlich nur wissen.