Hallo Zusammen,
ich schreibe hier für eine Bekannte, in ihrem Fall ist folgendes passiert.
Sie ist in eine andere Stadt gezogen, von Berlin nach NrW um dort eine Ausbildung zur TA (tiermedizinischen Fachangestellten zu beginnen). Sie wohnt in einem Untervermietungsverhältnis.
Die Ausbildung begann am 01.10.2007 und ebenfalls ab 01.10.2007 ist sie in der neuen Stadt gemeldet.
Vorher hat sie einige Jahre Hartz IV in Berlin bezogen.
Zum 28.12.2007 hat der Tierarzt sie in der Probezeit gekündigt.
Somit steht sie wieder auf der Strasse. Sie ist dann im neuen Jahr gleich zum Sozialamt gegangen.
Das Gehalt für Dezember 2007 vom Tierarzt war aufgrund der Feiertage erst am 03.01.2007 auf ihrem Konto.
Die SB vom Amt meinte, da das Geld im Januar gekommen sei und nicht im Dezember, hätte sie für Januar keinen Anspruch auf Hartz IV, sondern erst ab Februar, das sie ja für Januar noch Geld hätte.
Ich kann das nicht glauben, da sie ja faktisch zum 01.01.2008 arbeitslos ist.
Könnt ihr mir etwas dazu sagen? Ist das wirklich rechtens so?
LG
Zorro