Mutter m Kind, o Geld dank hartz 4 Bitte um info

  • Hallo...


    Ich hoffe ihr könnt eventuell helfen...


    Es geht um meine Schwester,Sie hat ihr Leben lang immer gearbeitet und hat vor 2 Jahren ihr Wunschkind bekommen und ist somit in Mutterschutz bis dieses Jahr juni. ( Insgesamt 2 1/2 Jahre )


    Sie hat sich von ihrem Freund getrennt vor einem halben Jahr weil er ein schlechter Mensch/Vater ist, und er bezahlt natürlich nicht f das Kind ( sie waren nicht verheiratet ).


    Sie Wohnt in einer 3Zimmer Wohnung die Sie sich alleine nicht leisten kann, aber laut Mietvertrag kommt sie nicht raus wegen mindestmietdauer.


    1.Frage kommt sie da raus weil sie sich die Wohnung aufgrund Hartz 4 nicht leisten kann und Übernimmt die Kosten jemand?


    2.Frage ,sie hat 4000eu geerbt und hat damit ihre Miet/Nebenkostenschulden bezahlt weil ja die Wohnung für sie alleine zu Teuer ist,allerdings wurde das Geld angerechnet und sie bekommt nur noch 250eu im Monat wovon sie natürlich nicht mehr Leben kann.


    3. Frage, gibt es für Mutter u Kind nicht Tips/Tricks das sie mehr Geld bekommt?!? Versteht mich nicht Falsch sie ist keine Schmarotzerin aber sie hat nix Verbrochen,nur ein Kind in die welt gesetzt und konnte deswegen nicht Arbeiten,und ihr Ex war ein Arschloch aber sie und das Kind müssen es Büßen.


    Vielen Dank für eure Hilfe....

  • Auf Grund der Mindestmietdauer kann ein Umzug in eine billigere Wohnung nicht verlangt werden, die Arge muss auch die Mehrkosten übernehmen:


    http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm


    Gegen die Kürzung durch Anrechnung der Erbschaft sollte Widerspruch eingelegt werden.
    Wegen des Unterhalts sollte sich die Lady an das Jugendamt wenden und Unterhaltsvorschuss beantragen.