Ü25 Umzug bei teuren Gas Preisen und Stress mit anderen Mietern?

  • Meine Schwägerin wohnt in einer Wohnung einer Gesellschaft bei der die Miete sehr niedrig ist. Die Wohnung jedoch ist sehr klein (noch 15 qm unter Angemessenheits Maximum). Zudem wird über GAS geheizt und Wasser erhitzt was sehr teuer ist.Sie muss auch 800 Euro Gas nachzahlen.


    Desweiteren hat sie Stress mit 2 Parteien im Haus.


    Sie will nun also umziehen (auf eigene Kosten). Ihre neue SB (irgendwas um die 25 Jahre alt) meinte aber sie dürfe nicht umziehen wenn sie in keine günstigere Wohnung zieht. Sie hat ihr auch irgend so nen Gesetzestext ausgedruckt.


    Ich meinte sie dürfe natürlich umziehen solange die Wohnung angemessen ist. Weiß aber nicht wie das tatsächlich bei Ü25 Leuten ist. Das komische ist nur das sie in ne andere Stadt ziehen will (höherer Mietspiegel, mehr Arbeit, mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten) und dadurch das "günstigere" Wohnung ja nicht mehr nu an dem Preis festzumachen ist.


    Wenn dieser Gesetztestext stimmt kann sie nämlich ihren Lebtag nicht mehr umziehen das sie in einer Wohnung wohnt die noch 150 ? unter dem Maximalsatz der angemessenheit liegt (dementsprechend sieht die Wohnung auch aus) und das kann ich mir nicht vorstellen das das stimmt.


    Sie ist über 25 hat einen Sohn von fast 3 Jahren.


    Wie ist das nun?

  • Hallo,


    leider hat der SB in diesem Fall trotz seines jungen Alters Recht.
    Es liegt seitens der Arge keine Begründung für einen Umzug vor.
    Eine Begründung für einen Umzug liegt zum Beispiel vor, bei Familienzuwachs, befristeten Mietverträgen, Unzumutbarkeit des Wohnraumes und dirkter Gefährdung der Gesundheit.


    Gründe für einen Umzug in eine andere Stadt sind nur gegeben wenn dort eine Arbeitsstelle angetreten werden soll oder im Falle einer direkten Familienzusammenführung (die Eltern eines gemeinsamen Kindes)
    Wo wohnt den der Kindsvater? Besteht hier vielleicht eine Argumentationsgrundlage?


    Wenn einem Umzug nicht stattgegegeben wurde, und trotzdem ein Umzug erfolgt werden nur die Kosten der alten Unterkunft übernommen.
    Da diese im Fall deiner Bekannten recht niedrig sind wird eine Zuzahlung dirch den Regelsatz wahrscheinlich nicht möglich bzw. ratsam sein.
    Auch bei einem ungenehmigtem Umzu in eine andere Stadt, gilt nicht die Höchst KDU Grenze sondern der Betrag der alten Wohnung.


    Wenn die Gasnachzahlung durch die Beheizung der Wohnung enstanden sein sollte, muss die Arge diesen Betrag übernehmen.
    Sollte sowohl die Heizung als auch Warmwasser über Gas laufen muss die Arge die Beträge anteilig übernehmen.

  • Hallo,


    nun ihr Lebtag wird sie wohl nicht in dieser Bude verbringen müssen.
    Unter Familienzusammenführung versteht man nicht nur unbedingt, das die Eltern in einer gemeinsamen Wohnung leben, sondern vielmehr eine örtliche Annährung der Eltern.


    Z. Bsp. Sollte der Vater in Berlin wohnen und die Mutter mit dem Kind in Köln, wäre im Sinne des Kindes ein berechtigtes Interesse vorhanden, das die Eltern zur Ausführung ihrer Erziehungspflicht in der gleichen Ortschaft leben.
    Eine Entfernung von 20km kann hier natürlich nicht angeführt werden, aber alle Entfernungen die die Ausführung der elterlichen Sorgfaltspflicht wesentlich erschweren.


    Du erwähnst übrigens den schlechten Zustand der Wohnung, dies sollte deine Freundin dokumentieren und der Wohnungsgesellschaft melden.
    Diese Schreiben könenn eventuell zu einem späteren Zeitpunkt für einen positiven Bescheid bezüglich eines Umzuges ausschlaggebend sein


    Ebenfalls schreibst du, das die Wohnung 15m² unter der Höchstgrenze für 2 Personen liegt.
    Also lediglich 45m², dies ist eigentlich zu klein für 2 Personen, da der der Sohn bereits 3 Jahre alt ist.
    Hier ist es aber auch wichtig wie die Wohnung geschnitten ist. Ein Kind mit 3 Jahren braucht schon ein eigenes Zimmer.
    Dies wäre der Punkt den ich einen Widerspruch aufführen würde.
    Widerspruch also auf jeden Fall einlegen!


    Vielleicht sollte deine Freundin eine Beratungsstelle aufsuchen und mit Unterstützung dieser den Widerspruch begründen.
    Für einen Umzug in eine andere Stadt sehe ich ausser einer Familienzusammenführung keine Begründung und stimme dem SB in diesem Punkt auch zu.


    Viel Glück