Meine Schwägerin wohnt in einer Wohnung einer Gesellschaft bei der die Miete sehr niedrig ist. Die Wohnung jedoch ist sehr klein (noch 15 qm unter Angemessenheits Maximum). Zudem wird über GAS geheizt und Wasser erhitzt was sehr teuer ist.Sie muss auch 800 Euro Gas nachzahlen.
Desweiteren hat sie Stress mit 2 Parteien im Haus.
Sie will nun also umziehen (auf eigene Kosten). Ihre neue SB (irgendwas um die 25 Jahre alt) meinte aber sie dürfe nicht umziehen wenn sie in keine günstigere Wohnung zieht. Sie hat ihr auch irgend so nen Gesetzestext ausgedruckt.
Ich meinte sie dürfe natürlich umziehen solange die Wohnung angemessen ist. Weiß aber nicht wie das tatsächlich bei Ü25 Leuten ist. Das komische ist nur das sie in ne andere Stadt ziehen will (höherer Mietspiegel, mehr Arbeit, mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten) und dadurch das "günstigere" Wohnung ja nicht mehr nu an dem Preis festzumachen ist.
Wenn dieser Gesetztestext stimmt kann sie nämlich ihren Lebtag nicht mehr umziehen das sie in einer Wohnung wohnt die noch 150 ? unter dem Maximalsatz der angemessenheit liegt (dementsprechend sieht die Wohnung auch aus) und das kann ich mir nicht vorstellen das das stimmt.
Sie ist über 25 hat einen Sohn von fast 3 Jahren.
Wie ist das nun?