eigeninitiativer Umzug nach 3,5 Jahren Arbeitslosigkeit

  • Einen schönen guten Sonntag,


    eigentlich ist es nicht meine Art Ratschläge aus Foren zu schmarotzen zu denen ich noch nichts beigetragen habe, allerdings bin ich aktuell dabei Informationen zu sammeln und, wer weiss, eventuell habe ich hier Glück.


    Zum Thema:


    Seit dreieinhalb Jahren lebe ich im bayerischen Walde, einer eher ländlichen, konjunkturschwachen Gegend ohne erwähnenswerter Infrastruktur. Aufgrund eines fehlenden Führerscheins bin ich somit bei meiner Arbeitssuche auf kaum eine handvoll Kleinst-Städte beschränkt, die sich mit Bus und Bahn erreichen lassen.
    Inzwischen sind mir Lebensqualität und bloßer Fakt des Sozialbezuges unerträglich genug, daß ich Freunde, Familie und mir angehörigem Menschenschlag zurückzulassen gedenke und aus meinem (Bundes)Land fortziehen will. Ziel wäre in dem Fall Freiburg, nicht nur aufgrund seines äußerst vielversprechenden und mir vielmals von ARGE-Mitarbeitern und Zeitarbeitsunternehmen schmackhaft gemachten Arbeitsmarktes, auch weil dort eine langjährige Freundin lebt womit verhindert wäre, daß ich alleine in der Fremde strande.


    Von der ARGE erhalte ich keinerlei Unterstützung. Für sie ist ein Umzug nicht gerechtfertigt. Daß sich meine Situation am geplanten Neuwohnort um den Faktor 100 verbessern würde, während ich bei meinem aktuellen Wohnort lediglich die aus dreieinhalb Jahren Erfahrung stammende Sicherheit habe, auch weiterhin zu keiner Arbeit zu kommen, ist für die Leistungsabteilung kein Argument.
    Logik gehört nicht zum Repertoire. Anstatt einen Umzug zu genehmigen wird lieber weiterhin 550? monatlich für Nichts ausgegeben.


    Frustrierend, aber nicht unlösbar. Seit Monaten spare ich nun eigeninitiativ auf den Umzug. Leider erfuhr ich nun vor kurzem von den ARGE'n Freiburg Stadt und Land, daß meine aktuelle ARGE einen Umzug genehmigen muss, da ich sonst vor Ort nicht nur keine Kaution über ein Darlehen finanziert bekomme, sondern obendrein lediglich Wohnkosten in der Höhe der aktuellen Wohnung erstattet kriege.
    Aktuell betragen meine Wohnkosten 150? kalt, die "Wohnung" besteht aus einem kleinen Loch in einer ländlichen. In Freiburg bekomme ich dafür nicht einmal ein möbliertes Zimmer, maximal eventuell einen Steh(!)platz unter einer Brücke. (Sitzplätze kosten extra, habe ich mir von örtlichen Berbern sagen lassen.)


    Mein Problem besteht nun darin, daß meine ARGE effektiv dafür sorgt, daß ich weiterhin arbeitslos bleibe. Einen Arbeitsvertrag vorzulegen ist zwar weiterhin möglich, aber ich als ungelernter Hilfsarbeiter erhalte von allen Ecken und Enden nur dieselbe Antwort: Wenn jemand gesucht wird, dann von heute auf morgen. Ich solle runterkommen und mich dann eintragen lassen, man würde schon was für mich finden.


    Gibt es irgendeine Form von Möglichkeit, die ARGE dazu zu zwingen mich nicht aktiv arbeitslos zu halten?
    Seit Monaten lebe ich von kulinarischer Körperverletzung um mir die Kosten für einen Umzug von den Lippen wegzusparen, ich bin gewillt Heimat und Menschen zu verlassen und nicht nur hochmotiviert sondern auch engangiert und initiativ, endlich, endlich, endlich wieder einem geregelten Arbeitsverhältnis nachzugehen.
    Für die ARGE sind all dies keine ausreichenden Gründe, die einen Umzug rechtfertigen würden.
    Verständlich wäre das für mich, wenn ich von meiner ARGE 2000? für eine Umzugsfirma wollen würde, was allerdings nicht der Fall ist. Ich organisiere einen Fahrer, berechne die kostengünstige Umzugsmöglichkeit und arrangiere und finanziere alles selbst. Meine ursprünglich einzige Bitte war, die ARGE möge ein- bis zweihundert Euro zum Leihwagen beisteuern.
    Daß diese ein- bis zweiundert Euro sind eine ungerechtferigte Ausgabe seien, mag mir nicht in den Kopf. Die monatlichen Ausgaben vor Ort ohne Ausblick auf Verbesserung sind um ein vielfaches Höher.
    Aber selbst wenn ich auch dies selbst begleiche, verweigert mir die ARGE ihre Zustimmung zum Umzug. Und ohne Umzug erhalte ich in Freiburg keine Wohnungsleistungen.


    In letzter Konsequenz wird es mir somit von der ARGE unmöglich gemacht, mich in eine für den Arbeitsmarkt vielfach vorteilhaftere Position zu bewegen und aktiv daran gearbeitet, mich weiterhin arbeitslos zu halten.
    Angesichts der Tatsache daß ich nächsten Sommer 28 werde, habe ich kein Bedürfnis meinen 30ten weiterhin arbeitslos zu verbringen. Vor allem wenn man bedenkt, daß meine Chancen durch eine Drei vorne dran nicht viel besser werden.


    Was kann ich tun?

  • Was du machen kannst:
    Deinen Mietvertrag kündigen. Es gibt ja sowas, wie kündigungsfrist von 3 monaten. Dann gehste zum amt und sast ich brach ne andere wohnung, weil der mietvertrag am x.x.20xx ausläuft und du ein wohnnungsangebot in freiburg hast und den wohnungsangebotvorlegen.
    Dir das genehmigen lassen.
    Könnte vielleicht klappen.

  • Hmm... das ist tatsächlich gar keine so schlechte Idee.
    Wobei ich befürchte, daß ein Umzug bis nach Freiburg dennoch nicht genehmigt wird. In einem solchen Fall heisst es doch nur, ich solle mir etwas im Landkreis suchen, oder?

  • Vorsicht...!
    Deine ARGE hat recht sie müssen einen Umzug in eine neue Wohnung nur genehmigen wenn dieser notwenig ist, die notwenigkeit hängt dabei oft von dem jeweiligen Sachbearbeiter ab.
    Eine Arbeit in Aussicht ist kein grund da dieses ja noch lange nicht heißt das du sie auch bekommst.
    Gründe können zb sein Kündigung durch den Vermieter, unzumutbare Verhältnisse innerhalb der Wohnung (bei Schimmel muss aber glaube ich ein Gutachten erbracht werden das es Gesundheitsschädlich ist, Streit mit den Nachbarn müssen von der Polizei dokumentiert sein)
    Bei einem nicht genehmigten Umzug werden nur die Kosten der bisherigen Wohnung übernommen allerdings kann man so weit ich weiß die YMehrkosten selber tragen.
    Also du solltest nicht Kündigen solange die ARGE nicht zugestimmt hat.
    Kannst du nicht von dem Arbeitgeber den du in aussicht hast eine bescheinigung bekommen das er Arbeit für dich hat sobald du in Freiburg wohnst?
    Das könnte event. klappen

  • Wohnung kündigen und dann Mietvertrag als auslaufend erklären ist ja wohl nicht grade das Sinnvollste.!?


    Was wenn die ARGE, schon wegen Deiner vorherigen Anfrage genau diesen Sachverhalt überprüft?


    Dann kannste mit einer Sperrre oder noch mehr rechnen, wegen wissentlich falscher Angaben, denn Du hast ja vor den Mietvertrag selbst zu kündigen. Es verhält sich dann so wie bei der Kündigung des Arbeitsvertrages - Sperrfrist und das sind mindestens 3 Monate reichlich Leistungen weniger in Form von ?!


    Also lass das mal ganz schön!


    Anhand der Argumentation Deines Fallmanagers kann man sehen wie unterschiedlich und vor allem konträr die
    Argumente der ARGE sind. Hier mutet man Leistungsbeziehern zu auch für einen 400? Job mal eben 70/80km
    Tagesstrecke zu akzeptieren und in Deinem Fall argumentiert man damit das Dein Bemühen auch in ein anderes Bundesland umzuziehen noch längst keine Garantie auf bessere Arbeitsvermittlung ist.


    Am ehesten hast Du eine Chance wenn Du eine Ausbildung in Aussicht hättest, dann findest Du viel eher die Fürsprache der ARGE Deines Heimatortes.


    Gruß

  • Danke für eure Antworten.
    Nach einer zweistündigen Marathondiskussion mit meinem Arbeitsberater in meiner ARGE bin ich jetzt so weit wie zuvor. Ein Umzug ist nicht notwendig und wird deswegen nicht genehmigt. Obwohl er den Sinn in meiner Intention erkennt, so seine Aussage, darf er nicht genehmigen. Es wäre gegen Gesetz und Regel.
    Ich erwartete mehr Freiraum und und Entscheidungskompetenzen, aber laut seiner Aussage sind diese nicht mehr gegeben.
    Stimmt das?


    Die ARGE Freiburg/Stadt erklärt mir, daß ohne Genehmigung bundesweit gesetzlich vorgeschrieben ist, daß man weder eine Kaution gestellt bekommt, noch nach dem Mitspiegel eine Wohnung bezahlt wird. Mietkosten in der Höhe der letzten Wohnung - mehr nicht.


    Allerdings habe ich eventuell eine Lösung. Laut der ARGE Freiburg/Stadt ist eine Umzugsgenehmigung bundesweit. Ich kann mit so einer Genehmigung also hinziehen wo ich will, egal ob ins Nachbarhaus oder ans andere Ende Deutschlands.
    Wenn ich meinen Vermieter dazu bringe mir zu kündigen, ist die Notwendigkeit eines Umzuges gegeben und müsste somit genehmigt werden.
    Achtung! Mein Vermieter kündigt mir, nicht ich meinem Vermieter.
    Ob das funktioniert, kann ich nicht beurteilen. Nur hoffen.

  • Hallo!


    Eine auch fristgerechte Kündigung durch den Vermieter ist nur zulässig, wenn der ein "berechtigtes Interesse" vorweisne kann. Näher erläutert welche Fälle das sein können wird hier[URL='http://www.wengersky.de/Texte/Mietrecht_fristgerechte_Kuendigung_Vermieter.htm']


    Auch eine solche Kündigung durch den Vermieter sollte schon wasserdicht sein - und das ist garnicht so einfach!

  • Dass die Freiburger keine Kaution zahlen müssen, stimmt. Sehr wohl aber müssen sie dir eine Wohnung zahlen, die den Vorschriften der ARGE Freiburg entspricht, und keineswegs nur so viel wie du für deine bisherige Wohnung bezahlst. Was für eine abenteuerliche Idee der Freiburger ARGE! Man lernt doch nie aus in Bezug darauf, was sich die ARGEn z.T. alles ausdenken.

  • Das stimmt so nicht ganz Jennifer ;)
    Ein Umzug muss erforderlich sein damit eine höhere Miete gezahlt wird
    Und dazu braucht es gründe wie Arbeit, Familienzusammen führung, Familienzuwachs usw


    Es ist ja ein Wohnung vorhanden die anscheinend auch ausreicht

  • Einen schönen guten Morgen,


    nur schnell bevor ich los muss: Mein Vermieter wird mir eine Kündigung ausstellen, da er Jura studiert hat, so seine Aussage, wird er da auch schon was finden.
    Gilt die Notwendigkeitsbescheinigung für einen Umzug dann bundesweit oder lediglich regional?
    Oder anders gefragt: Kann mir dann die ARGE Freiburg/Stadt noch immer Mietkosten in Höhe des Mitspiegels verweigern?


    Heute Nachmittag werde ich mich weiter über meine Erfahrungen auslassen.

  • Hallo,


    als Vermieter hat man sehr enge Grenzen, um einen Mieter zu kündigen (im Prinzip nur Vertragsverletzung und Eigenbedarf). Bei beidem ist das Gesetz so mieterfreundlich, dass eine Kündigung nur auf sehr gute und belegbare Gründe gestützt werden sollte - sonst fällt die Kündigung in Sekunden in sich zusammen.


    Also: Vorsicht.


    Grüße,
    Joachim

  • Ein Bekannter von mir ist von Bayern nach NRW gezogen - und es ging anstandslos, dass er dort von der ARGE eine der dortigen Mietgrenze angemessene Wohnung bezahlt bekommt. Er musste lediglich den Umzug und die Kaution selbst zahlen. ES GEHT, DEFINITIF. Nur auf den Kosten für die Kaution bleibt man eben sitzen, die muss man selbst zahlen - aber nicht die Miete. Grund: Im GG verankerte Freizügigkeit in Bezug auf den Aufenthaltsort. Plus Recht auf ALGII - bloß in dem Fall eben nicht die Kaution und die Umzugskosten.

  • Sicher kann man umziehen, aber man kriegt weder Kaution, noch Umzug und, besonders gewichtig, Miete nur in Höhe der letzten Miete.
    Wohnst Du in einem Dorf in einem Zimmer mit 200€ warm und willst in eine Stadt weil es sinnlos ist auf der Arbeitslosigkeit sitzen zu bleiben, musst Du de facto in der grossen Stadt jemanden finden der Dir für seine Wohnung nur 200€ warm will und auf Kaution verzichtet.
    Im besten Falle: unwahrscheinlich.


    Eben telephonierte ich mit der ARGE Freiburg/Stadt, die bisherigen Aussagen wurden ein weiteres mal revidiert: Eine Notwendigkeitsbescheinigung für einen Umzug gilt laut dieser ARGE nicht bundesweit! Es kann sein, daß mir meine ARGE eine Genehmigung verweigert. Laut Aussage meines Gesprächspartners der ARGE Freiburg/Stadt eben muss ein Umzug in ein anderes Zuständigkeitsgebiet gesondert genehmigt werden - ebenfalls durch Arbeitsaufnahme. Oder besondere, sehr schwerwiegende, persönliche Gründe.
    Die bloße Verbesserung der Chance auf Arbeit gehöre da nicht dazu.
    Einen Umzug innerhalb des Zuständigkeitsgebietes der aktuellen ARGE hingegen wird sie schwer ablehnen können, wenn ich gegen März auf der Straße stehe.
    Stimmt das so? Kann/muss mir die ARGE weiterhin die Genehmigung für einen Umzug (nach Freiburg!) verweigern? Wodurch ich letzten Endes in Freiburg keinen Mietspiegel erhalte und mit meinen mir in diesem Falle dann zustehenden 150€ kalt ohne Kaution keine Wohnung finde, womit ein Umzug effektiv verhindert worden wäre.



    Post scriptum: Ist es einer ARGE möglich mich, gegebenenfalls unter Androhung von Repressalien, dazu zu zwingen/nötigen/"anregen" gegen eine Kündigung Widerspruch einzulegen?