Guten Tag,
ich beziehe ALG2 seit Ende 2007. Mein Wunsch ist es, mich für das Sommersemester an der Fernuniversität Hagen zum Erststudium einzuschreiben. Hier die Frage nach Erfahrungen von den Forumsmitgliedern. Einerseits die Frage, wie viel Erstattung konkret die Universität den Beziehern von ALG2 zugesteht; andererseits ob ich dieses Studium der ARGE melden muss.
Ich bedanke mich über Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
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Hallo,
soweit ich informiert bin, gibt es 2 Studienmodelle.
Einmal Vollzeit und einmal Teilzeit.
Das Vollzeitstudium ist dem Grunde nach Bafögberechtigt (bis zum 30. Lebensjahr), das heißt es würde kein Anspruch mehr auf ALG2 Leistungen bestehen.
Das Teilzeitstudium ist für berufstätige Personen gedacht. Das heißt du kannst nebenbei noch arbeiten gehen.Solltest du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög haben musst du das Studium auf jeden Fall der Arge melden.
Solltest du dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehe, müsste das Studium eigentlich auch gemeldet werden, dies kann aber unter Umständen Probleme mit dem SB nach sich ziehen.Die Studiengebühren kannst du auf der Seite der Fernuni Hagen einsehen, die Arge wird diese Kosten aber auf keinen Fall bezuschußen.
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