Wohnungsgröße

  • Hallo,


    folgendes Problem habe ich: Wohnhaft im Odenwaldkreis bin ich nunmehr auf der Suche nach einer neuen Wohnung, da meine jetzige sich als zu groß und gleichzeitig zu teuer erwiesen hat.


    Als Maßstab wurde mir eine max m²-Anzahl von 50m² genannt. Da aber die Gegend nicht gerade berühmt ist für viele freistehende Wohnungen, stellt sich mir die Frage, ob ich unter Beachtung des max. KM-Betrages auch eine um einige m² größere Wohnung in Anspruch nehmen darf.
    Denn leider kann im nachhinein eine Wohnung zwar günstiger vermietet werden, doch allein schon aus steuerrechtlicher Sicht, kann man Wohnungen nicht nachträglich verkleinern.


    Darf die Vorgabe tatsächlich nicht überschritten werden? Auch, wenn die monatlichen Kosten der KM die Vorgaben nicht übertreffen?



    Um eine Rückmeldung würde ich mich freuen,


    Phoebe.

  • Es gibt eine "Liste" bei jeder Stadtverwaltung und da wird für den Kreis/Gemeinde die qm zahl errechnet zb bei mir ist es so das ich 5,44€ pro qm bekomme.


    Da meine Wohnung ( 45 qm ) aber teurer ist zahle ich die auch noch von meinen 347€ dazu.


    Jede Stadtverwaltung hat eine andere Berechnung, einfach mal da Anrufen.


    Mfg


    PS. Die Jobkomm hat diese auch aber rückt Sie selten raus

  • Hallo Phoebe!


    Die Größe der Wohnung ist klar definiert, diese muss Dir Dein Fallmanager nennen!
    Ebenso was angemessen Kosten sind und bis zu welchem Betrag Dir die ARGE die Kosten für die Wohnung erstattet.
    Die meisten Städte haben zudem einen sogenannten Mietspiegel, den man sich im Internet herunterladen und ausdrucken kann.


    Sollte es Dir nicht möglich sein eine den Vorgaben entsprechende Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt aufzutun, einfach mal beim Wohnungsamt nach freien Objekten in dieser Größe erkundigen, dann stehen der ARGE durchaus auch die Mittel für eine qm² mässig größere Wohnung (nächste Stufe) zu. Darüber hinaus wird es schwieriger weil mit größeren Wohnungen auch die zu erwartenden Heiz bzw. Nebenkosten unangemessen ansteigen. Natürlich könntest Du einen gewissen Betrag vom Regelsatz 347,- ? hierfür auch noch aufbringen, aber ich gebe zu bedenken das bei Sanktionen / Kürzungen gegen Dich dann die Mietleistung auch gleich gefährdet ist!


    Wichtig, Strom wird aus dem Regelsatz finanziert, viele wundern sich hier warum der Regelsatz nicht in voller Höhe gezahlt wird, das hat mit Warmwasser und Strom allgemein (Hausflur, Keller, Waschküche ect.) zu tun.


    Ich habe z.B.: 58qm² für gegenwärtig 360? wovon 20? vom Regelsatz abgehalten werden, ich bekomme somit 340 ? erstattet. Da die Heizkostenmittel-Beschaffung im letzten Jahr (Steigerung 7,2% offiziell) dazu geführt hat das meine Vermieterin um 30? die Miete angehoben hat, habe ich eine neue Berechnung einreichen müssen. Hilfreich, macht euch eine Kopie dieser Aufstellungen, dann weis man was im letzten Jahr gelaufen ist. Ich werde wohl zukünftig 25? vom Regelsatz abgezogen bekommen, habe aber eine schöne Wohnugnssituation für HARTZ IV Verhältnisse



    Gruß und viel Erfolg!!