Hallo,
folgendes Problem habe ich: Wohnhaft im Odenwaldkreis bin ich nunmehr auf der Suche nach einer neuen Wohnung, da meine jetzige sich als zu groß und gleichzeitig zu teuer erwiesen hat.
Als Maßstab wurde mir eine max m²-Anzahl von 50m² genannt. Da aber die Gegend nicht gerade berühmt ist für viele freistehende Wohnungen, stellt sich mir die Frage, ob ich unter Beachtung des max. KM-Betrages auch eine um einige m² größere Wohnung in Anspruch nehmen darf.
Denn leider kann im nachhinein eine Wohnung zwar günstiger vermietet werden, doch allein schon aus steuerrechtlicher Sicht, kann man Wohnungen nicht nachträglich verkleinern.
Darf die Vorgabe tatsächlich nicht überschritten werden? Auch, wenn die monatlichen Kosten der KM die Vorgaben nicht übertreffen?
Um eine Rückmeldung würde ich mich freuen,
Phoebe.