hallo,
ich weiß nicht, ob es zufällig jemand weiß. ich schildere hier einfach mal meine Bedenken.
Ich wohne derzeit in Berlin, bin seit Monaten arbeitslos, im Februar falle ich dann in Hartz4 (jetzt noch ALG-1-Bezieherin). ich bin angemeldet für eine Weiterbildungsmaßnahme, die im Jan 08 in Berlin beginnen soll (diese läuft nicht übers Arbeitsamt). ich würde allerdings gerne nach Bayern umziehen (wäre dort auch erstmal Hartz4 bis ich einen JOb finden würde). Meine Frage: wenn ich die Maßnahme beginne, also in Berlin Hartz4 beantrage, und stellt sich heraus die Maßnahme ist nicht gut, kann mir dann das Amt verbieten, nach Bayern zu ziehen, und dort Hartz4 zu beantragen? sprich: soll ich mich schnell aus dem Staub machen, BEVOR ich Hartz4 beantragen muss, und dies erst in Bayern tun? Habe gehört, das Amt muß einem Umzug in eine andere Stadt zustimmen. sind wir noch freie Menschen?
danke fürs Antworten
kamikatze
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Hallo,
natürlich sind wir noch freie Menschen, ein freier Mensch sollte allerdings über eine gewisse Verantwortung der Allgemeinheit gegenüber verfügen.
Du hast schließlich die Möglichkeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen willst aber lieber mal nach Bayern ziehen.
Warum sollte das Amt denn einen Umzug nach Bayern zustimmen obwohl dieser nicht notwendig ist? -
Wenn das Amt nicht zustimmt, kannst du zwar trotzdem umziehen, musst dir aber von der ARGE am neuen Wohnort zunächst die neue Wohnung genehmigen lassen (neuen Mietvertrag vor dem Unterschreiben erstmal der neuen ARGE vorlegen), und dir wird weder der Umzug noch die Kaution für die neue Wohnung gezahlt. Gezahlt wird von der ARGE die Miete der neuen - genehmigten! - Wohnung.
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Das Amt muss dir nur den Umzug zustimmen wenn du eine Arbeit in Bayern hast oder wegen Familienzusammenführung. Wenn du trotzdem umziehst kann es passieren das das Amt in Bayern dir keine Geld zahlt da du ohne Notfallbescheinigung umziehst.
So sind die Gesetze.Mir gehts nicht anders, ich will auch in eine andere Stadt umziehen, doch ohne Arbeitstelle ist nichts zu machen.
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