Zu welchen Auskünften kann man uns zwingen?

  • Hallo zusammrn.
    Ich habe 1 Jahr bevor ich den Antrag gestellt habe ein Haus verkauft, wobei es fast zur Zwangsversteigerung gekommen wäre. Dann habe ich aber doch noch einen Käufer gefunden. Von dem Erlös habe ich zuerst einmal alle Verbindlichkeiten an die Bank etc. bezahlt. Dann sind wir auch noch umgezogen und haben uns eine neue Küche, einen neuen Kleiderschrank und ein keines, gebrauchtes Auto gekauft, weil wir mit dem Alten einen Unfall hatten und eine Reparatur sich nicht mehr gelohnt hätte. Nach ca. 15 Jahren waren wir dann auch das erste Mal wieder einmal im Urlaub. Dann ist mein Mann im Mai plötzlich arbeitslos geworden. Ich kann z.Zt. wegen einer chronischen Erkrankung leider nicht arbeiten gehen. Bis Oktober haben wir dann noch von den Rücklagen des Hausverkaufes gelebt, das ALG I meines Mannes reichte nicht einmal für die Miete.
    Bei der Antragsstellung haben wir alle Auszüge unserer Konten der letzten 3 Monate mit eingereicht. Der Antrag wurde dann auch bewilligt. Seit Ende November haben wir nun einen neuen SB, der uns Woche für Woche mehr schikaniert. Jetzt will er von uns bis Donnerstag eine komplette Aufstellung, wofür wir das Geld vom Hausverkauf ausgegeben haben. Zum damaligen Zeitpunkt hatten wir uns aber noch über 50.000 ? privat geliehen, die wir natürlich nach dem Verkauf sofort zurückgezahlt haben. Die Freunde möchten aber verständlicherweise nicht offiziell genannt werden. Jetzt weiß ich nicht, wie ich das dem SB erklären soll. Das wir uns privat viel Geld geliehen und zurückgezahlt haben, habe ich ihm gesagt. Er will aber Namen wissen. Kann er das von mir verlangen und wenn ja, was passiert, wenn ich es ihm nicht sage. Er will alles auf Heller und Pfennig wissen. Bin ich wirklich dazu verpflichtet, ihm jeden Cent aufzulisten? Das war doch lange vor der Antragsstellung und es ist wirklich nichts mehr da. Wir haben nur die Konten, die auch bei der ARGE angegeben sind.
    WICHTIG !!! Wir haben das Geld nicht unter dem Kopfkissen und auch nicht zum Fenster rausgeworfen !!!
    Wir haben ganz normal davon gelebt. Warum ist es für ihn so wichtig, wofür wir es ausgegeben haben. Fakt ist doch, dass wir jetzt und auch zum Zeitpunkt der Antragsstellung nichts hatten und somit doch ganz klar eine Bedürftigkeit vorliegt. Kann er diese Aufstellung wirklich von uns verlangen und wenn ja, warum ??Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar !!!

  • Hallo,


    leider kann der SB eine komplette Aufstellung verlangen!
    Da ihr euer Haus verkauft habt, ist euch eine größere Geldsumme zugeflossen die jegliche Freibeträge übersteigt.
    Euer Antrag kann nicht entschieden werden, wenn nicht nachhältig geklärt werden kann was mit dem Geld geschehen ist.
    Du hast es bereits selber gesagt, ihr habt das Geld nicht unter dem Kopfkissen aber das kann der SB nicht wissen bzw. seit ihr in der Bringschuld dies nachzuweisen.


    Egal ob der SB euch nun wohlgesonnen ist oder nicht kann er den Antrag ohne Nachweis über den Verbleib nicht positiv bescheiden.


    es tut mir Leid für euch aber wenn eure Freunde die Rückzahlung des Geldes nicht nachweisen, wird euch diese Geld als unterschlagenes Vermögen angerechnet und ihr bekommt kein ALG2.