Mieterhöhung / Nebenkosten

  • Hallo, ich bin vor ca. nen halben Jahr umgezogen ( ohne Genehmigung ) , die 10 ? mehr haben sie natürlich nicht gezahlt.
    Nun habe ich aber eine Mietserhöhung bekommen(20? - wären dann 320 ? zur Untermiete) , wegen höhere Strom und Gas Preise ... habe das auch in meinem neuen Antrag angegeben , allerdings wollen die das nicht zahlen , immernoch mit der Begründung , weil ich ohne Genehmigung umgezogen bin.


    Ist das rechtens und wie lange können die sich darauf berufen , habe ich eine Chance auf Erfolg beim Widerspruch .


    Danke schonmal...


    mfg

  • Hallo ricbln!


    Du schreibst von 10€ die die ARGE nicht übernimmt! Zahlt man denn Deine Miete?


    10 € nicht Übernahme scheinen mir nach einem Betrag auszusehen der sich z.B. aus Stromkosten allgemein ableiten lässt, wobei Stromkosten grundsätzlich zu Lasten des leistungsbeziehers gehen. Sind Stromkosten oder Warmwasseranteil in der Gesamtaufstellung der Miete incl. Nebenkosten enthalten, werden diese heraus gerechnet. Dadurch glauben viele Leistungsbezieher Sie würden etwas nicht bekommen, stimmt aber nicht, weil diese Kosten aus den 347€ beglichen werden müssen, das gilt für alle!
    Gruß


    Die Begründung wäre sogesehen völliger Blödsinn!

  • Wie gesagt habe ich eine Untermietsvertrag inkl. Nebenkosten , der wurde jetzt um 20 E erhöht , aufgrund höheren Nebenkosten , wäre ich mit Genemigung umgezogen würden sie das übernehmen, meine Frage ist ob es da Gesetze gibt , die einen Zeitrahmen vorgeben wie z.b. bei einer Kürzung oder können die auch noch in 2 Jahren sagen "nö übernehmen wir nicht - weil ohne Genehmigung umgezogen.."?

  • Hallo ricbln!


    Also, eine reine mündliche Aussage ist immer ein Zeichen dafür das etwas nicht legitim abläuft.


    Ich habe die Erfahrung machen müssen das man solange nichts Schriftliches vorliegen hat, keinen Verwaltungsakt betrieben hat, dies aber muss geschehen um einen Widerspruch einlegen zu können.


    Erkläre Deinem Fallmanager einfach das Du die von ihm gemachte Aussage gerne in schriftlicher Form hättest, oder noch besser: Frag schriftlich an wie die Kostenübernahme der Miete aussieht!


    Du kannst natürlich auch gegen den Leistungsbescheid in angemessener Zeit den Widerspruch erheben, beste Gelegenheit ist der Bescheid auf den Folgeantrag.


    Falls Du noch Fragen hast, meld Dich einfach nochmal!


    Gruß

  • Hallo,


    du bist ohne Genehmigung in eine teurere Wohnung gezogen.
    Du hast also wissentlich Mehrkosten verursacht und musst nun für diese auch aufkommen.
    Es werden auch weiterhin nur die Kosten in Höhe der alten Wohnung übernommen.
    Du hast also keinen Rechtanspruch auf Übernahme der erhöhten Mehrkosten.
    Nicht in 2 Monaten, 1 Jahr oder in 2 Jahren.

  • Hallo!


    Hatte mein Anliegen schon einmal im Bereich "Anspruch und Leistungen" vorgetragen, aber da scheint es mir nicht der richtige Platz gewesen zu sein. Also versuche ich es hier noch einmal.


    Am 10.12.07 bekam ich vom JobCenter die Nachricht, dass die mir bisher gezahlten Leistungen gekürzt werden. Seit gut einem Jahr bin halbtags beruflich tätig und bekomme nicht mehr die komplette Miete samt Nebenkosten und Grundbedarf sondern lediglich einen Zuschuß zum Gehalt.


    Begründet wird die Kürzung jetzt damit, dass meine Wohnung mit 73 m² zu groß für eine Einzelperson ist. Somit könnte man die Mietnebenkosten nur noch in Höhe von 45/73 übernehmen.


    Weil die Warmmiete für meine Wohnung mit 289,00 € unter der Grenze von 300,00 € liegt, hat man bisher nichts dagegen einzuwenden gehabt. Denn dass die Wohnung zu groß ist, ist dem JobCenter schon seit fünf Jahren bekannt.


    In Bezug auf die Heizkosten kann ich das ja noch nachvollziehen, dass ich die Mehrkosten für größeren Wohnraum selbst zu tragen habe. Aber dass man deshalb auch die Nebenkosten für Wasser kürzt ist mir unverständlich. Denn auch in einer kleineren Wohnung hätte ich denselben Verbrauch.


    Auch die restlichen Nebenkosten wie Wohngebäude- und Haushaftpflichversicherung, Grundsteuer, Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Treppenhauslicht, usw. werden durch die Anzahl der Mieter geteilt und nicht pro m² berechnet.


    Gegen das Schreiben habe ich bereits Widerspruch eingelegt. Ich würde nur gern wissen, ob eine solche Kürzung rechtens ist, wenn vom Vermieter die Nebenkosten nicht pro m² (wie vom JobCenter berechnet) sondern pro Mieter berechnet werden.


    Außerdem bin ich ja auch seit einem Jahr halbtags berufstätig und bekomme lediglich noch einen Zuschuß zum Gehalt. Müßte die Kürzung statt in voller Höhe dann nicht auch auf den Zuschuß umgerechnet werden?


    Zuletzt noch eine Frage: das Schreiben des JobCenters beinhaltete nur die Begründung warum mir die Leistungen gekürzt werden. Seltsamerweise war keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, weder auf der Rückseite noch auf einem separaten Blatt. Ist diese vom JobCenter ausgeprochene Kürzung dann überhaupt rechtswirksam? Oder wird sie dadurch rechtswirksam, dass ich bereits Widerspruch eingelegt habe?

  • Hallo Noeval!


    Die Kürzung ansich stellt einen Verwaltungsakt dar und müsste Dir in Form eines neuen Bescheides zugegangen sein. Damit kannst Du, wie ja bereits geschehen Widerspruch einlegen. Und mit der Beantwortung des Widerspruches erhälst Du eigentlich immer die Rechtsbelehrung.


    Dann einfach Klage beim Sozialgericht einreichen.


    Dein Vortrag erscheint mir gut nachvollziehbar und durchaus verständlich. Die ARGE`n haben nicht immer Recht so, wie sie die Art der Berechnungen auslegen und die Sozialgerichte entscheiden in bis zu 40% der Fälle gegen die ARGE. als versuchen!


    Gruß